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Veröffentlicht19/05/2026
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Frist10/06/2026
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Öffnung der Angebote10/06/2026
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Vergeben01/07/2026
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Heute20/08/2026
Hilfsprogramme
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Sammlung und Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen aus der Gemeinde Rzeczyca im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2028.
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
1. Gegenstand des Auftrags ist die Sammlung und Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen aus der Gemeinde Rzeczyca mit einem Gesamtgewicht von 1 850,0000 Mg (eintausendachthundertfünfzig Tonnen). 2. Der angegebene Wert ist ein Schätzwert und kann sich aufgrund von Umständen ändern, auf die der Besteller keinen Einfluss hat. 3. Aufgrund der Möglichkeit, den derzeitigen Bedarf während der Ausführung des Vertrags zu ändern, sieht der öffentliche Auftraggeber eine Verringerung des Leistungsumfangs des Vertragsgegenstands für einzelne Teile des Vertrags vor, was zu einer Änderung des Werts der abgeschlossenen Verträge um höchstens 15 % führt. Eine ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstands, nachstehend „OPZ“ genannt, ist der FHZ als Anhang Nr. 1 beigefügt. 4. Gemäß Art. 1 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen erlaubt der öffentliche Auftraggeber die Einreichung von Teilangeboten. Der Auftragnehmer kann ein Angebot für eines oder alle Lose einreichen. 5. Der Auftrag wurde in 3. Lose unterteilt: 5.1. Teil I des Vertrags: „Aufnahme und Bewirtschaftung von festen Siedlungsabfällen aus Immobilien in der Gemeinde Rzeczyca“: 5.2. Teil II des Vertrags mit dem Titel: „Einnahme und Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen aus der kommunalen getrennten Sammelstelle für Siedlungsabfälle (GSZOK)“ 5.3. Teil III des Vertrags berechtigt „Aufnahme und Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen beim Gemeindeamt in Rzeczyca, Städtische Umweltsporthalle, ul. Mościckiego 10 und ländliche Gemeindezentren in der Gemeinde Rzeczyca, 97-220 Rzeczyca im Zeitraum vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2028“ 6. Während der gesamten Vertragserfüllung ist der Auftragnehmer verpflichtet, über eine Lager- und Transportbasis in der Gemeinde Rzeczyca oder in einer Entfernung von höchstens 60 km von den Grenzen dieser Gemeinde zu verfügen. Die Datenbank sollte alle Anforderungen der Verordnung des Umweltministers vom 11. Januar 2013 über detaillierte Anforderungen an die Sammlung von Siedlungsabfällen von Eigentümern erfüllen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Angebot die Lager- und Transportbasis anzugeben; 7. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistung mit emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen gemäß Art. 1 des Gesetzes vom 11. Januar 2018 über Elektromobilität und alternative Kraftstoffe (Dz. Gesetzblatt 2024, Punkt 1289).
https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/search/list/ocds-148610-4c9f9cfd-4d73-468b-be15-4ab6ef87adf3
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Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.