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Veröffentlicht19/06/2026
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Frist25/06/2026
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Öffnung der Angebote25/06/2026
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Heute12/10/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
LIEFERUNG VON ENDOSKOPISCHEN WERKZEUGEN UND ZUBEHÖR WG 12 PAKETE
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung endoskopischer Werkzeuge und Zubehörteile gemäß den Anhängen 1A bis 1L dieser Leistungsbeschreibung. 2. Die Gültigkeitsdauer des Auftragsgegenstandes darf nicht weniger als 12 Monate ab Lieferdatum betragen. 3. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Auftragnehmer in der Phase der Prüfung und Bewertung der Angebote aufzufordern, Muster des angebotenen Auftragsgegenstands vorzulegen, um diese zu prüfen und zu überprüfen. Die übrigen Vertragsbedingungen sind im Vertragsentwurf festgelegt, der der FHZ als Anlage 3 beigefügt ist. BEDINGUNGEN FÜR DIE BETEILIGUNG AN DEM VERFAHREN UND DIE WÜRDIGUNG DER BEWERTUNG DER EINHALTUNG DIESER BEDINGUNGEN AUFTRAGNEHMER, die die in Artikel 57 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen und Artikel 112 Abs. 2 des PPL-Gesetzes, d. h.: 1) sind nicht ausgeschlossen 2) erfüllen die Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren, in Bezug auf: a) Handelsfähigkeit - Mangel an b) Berechtigung zur Ausübung einer bestimmten wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit - Mangel an c) wirtschaftlicher oder finanzieller Situation - Mangel an d) technischer oder beruflicher Fähigkeit - Mangel an 3. Auftragnehmer, die nicht vom Verfahren nach Art. 108 des Vergabegesetzes und Art. 109 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 des PPL-Gesetzes und sind nicht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über Sonderregelungen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (Gesetzblatt 2022, Punkt 835) und unterliegen nicht dem Verbot der Vergabe oder der weiteren Ausführung eines öffentlichen Auftrags gemäß Art. Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Ooh, ooh, ooh. EU L 229 vom 31.07.2014, S. 1 in der geänderten Fassung). 1. Zum Nachweis der Einhaltung der in Artikel 57 des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Bedingungen durch den Auftragnehmer legt der Auftragnehmer Folgendes vor: eine von der/den zur Vertretung des Auftragnehmers befugten Person(en) unterzeichnete Erklärung über die Einhaltung der Bedingungen für die Teilnahme an dem Verfahren. Der Auftragnehmer legt die entsprechende Erklärung in Form eines einzigen Dokuments vor, das Anhang 4 der Leistungsbeschreibung (SUP-Formular) darstellt. 2. Zur Bestätigung, dass unter den in Art. 108 des Vergabegesetzes und Art. 109 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 des PPL-Gesetzes sowie Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über Sonderregelungen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (Gesetzblatt 2022, Punkt 835) und Art. Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Ooh, ooh, ooh. EU L 229 vom 31.07.2014, S. 1 in der geänderten Fassung) legt der Auftragnehmer Folgendes vor: eine Erklärung, dass kein Grund für den Ausschluss vom Verfahren besteht, die von der/den zur Vertretung des Auftragnehmers bevollmächtigten Person(en) ausgefüllt bzw. unterzeichnet wurde/sind. Der Auftragnehmer legt eine Erklärung in Form eines einzigen Dokuments vor, das Anhang 4 des Lastenhefts (Formblatt SEA) darstellt, b) eine Erklärung, dass der Auftragnehmer nicht vom Verfahren gemäß Art. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über Sonderregelungen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (Gesetzblatt 2022, Punkt 835) und unterliegt nicht dem Verbot der Vergabe oder der weiteren Ausführung eines öffentlichen Auftrags gemäß Art. Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Ooh, ooh, ooh. EU L 229 vom 31.07.2014, S. 1 in der geänderten Fassung) – ausgefüllt bzw. unterzeichnet von der/den zur Vertretung des Auftragnehmers bevollmächtigten Person(en) – Anhang 2 des Lastenhefts.
https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/search/list/ocds-148610-2d54abb4-3a79-44ae-91ca-46902e8899fb
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