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Veröffentlicht06/02/2026
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Frist27/02/2026
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Öffnung der Angebote27/02/2026
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Heute27/05/2026
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Wartung und Instandhaltung von Beleuchtungseinrichtungen für Straßen, Plätze, Straßen und Ampeln im Besitz der Gemeinde Stalowa Wola
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
1. Gegenstand des Auftrags ist die systematische Inspektion von Beleuchtungsanlagen, um den ordnungsgemäßen technischen Zustand, die ordnungsgemäße und bestimmungsgemäße Verwendung, die rationelle und wirtschaftliche Verwendung von Elektrizität, die Betriebs- und Umweltsicherheit sowie die Wahrung der Umweltschutzanforderungen zu gewährleisten. 2. Ort der Beschädigung in Beleuchtungsanlagen und deren Reparatur. Im Rahmen dieser Verpflichtung ist der Auftragnehmer verpflichtet, Beseitigung von Gesundheitsgefahren oder Sachschäden durch zufällige Beschädigung von Beleuchtungseinrichtungen (z. B. gebrochener, geneigter oder gebrochener Mast, gebrochener Boom, baumelnder Lampenschirm oder die gesamte Leuchte, gebrochene oder gestohlene Leuchte, zerrissene Türen des Masthohlraums oder der Netzwerk-Sharing-Box, verwüsteter Masthohlraum, offener oder gebrochener Beleuchtungsschrank usw.) innerhalb von höchstens 3 Stunden ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung über die Gefahr, b. die beschädigten Geräte in den richtigen technischen Zustand zu bringen - innerhalb von höchstens 3 Tagen ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung c. Austausch beschädigter Elemente des Strom- und Kontrollsystems; d. Reparatur oder Austausch von Abschnitten beschädigter Beleuchtungskabel. e. Reparatur von defekten Drähten; f. Austausch defekter Sicherungen, Lichtquellen, Leuchten, Drosselhalter und Kondensatoren; g. Austausch oder Reparatur defekter Leuchten; h. die Sicherung beschädigter oder gebrochener Stangen, bis der Besteller deren Ersatz anordnet; i. Austausch beschädigter Ausleger, Türen (vorläufiger Schutz offener Hohlräume ist zulässig); j. Beseitigung von Ausfällen in Straßenbeleuchtungseinrichtungen. 3. Austausch von Lichtquellen im Falle einer Beschädigung der Lichtquelle oder Verringerung der Lichtparameter auf der Straße in Bezug auf die Anforderungen der Norm. 4. Pflaster Reparatur nach abgeschlossenen Reparaturarbeiten.. 5. Wartung von Schaltanlagen und Lichtmasten in einwandfreiem technischen Zustand. 6. Sofortige Benachrichtigung des Krankenwagens PGE Dystrybucja S.A. ENESTA Sp. z o.o., um den Ausfall von PGE Dystrybucja S.A.-Geräten, die von der erbrachten Dienstleistung abgedeckte Beleuchtung liefern, schnell zu beheben. 7. Mitteilung an den Auftraggeber im Falle von Arbeiten, die die Aktivierung der Beleuchtung außerhalb des festgelegten Beleuchtungsprogramms erfordern. 8. Bereitstellung eines eigenen Transports für Stadtrundfahrten, um jederzeit die Kontrolle über die Durchführung der Bestimmungen des Vertrages durchzuführen. 9. Empfangen von telefonischen Mitteilungen über Ausfälle an jedem Tag des Vertrags. 10. Beseitigung der gemeldeten Mängel im Zusammenhang mit dem Betrieb einzelner Lichtpunkte innerhalb von maximal 3 Tagen ab dem Zeitpunkt der Meldung. 11. Zusammenarbeit mit der Polizei bei der Beseitigung von Lichtausfällen und bei der Beantragung einer Entschädigung beim Versicherer. 12. Für den Zeitraum der Instandhaltung und Instandhaltung schließt der Auftragnehmer mit dem Verteilernetzbetreiber geeignete Vereinbarungen über die Zusammenarbeit beim Betrieb der Straßenbeleuchtung und trägt alle damit verbundenen Kosten. 13. Der Auftragnehmer sorgt für das ästhetische Erscheinungsbild der Geräte, d. h.: a. saubere Lampenschirme und Reflektoren, geschlossene Pfostenaussparungen und Stromschränke, b. bei Reproduziervorrichtungen eine einheitliche Art von Auslegern, Leuchten, Pfosten und Lichtquellen innerhalb eines bestimmten Bereichs von Laternen, sofern die Geometrie der Straße nichts anderes erfordert, c. systematische Entfernung von Laternen, Beleuchtungsschränken von Gegenständen, die nicht ihre notwendige Ausrüstung bilden, wie insbesondere: Plakate, Anzeigen, illegale Anzeigen und Schilder, Klammern, Griffe (gilt nicht für Flaggenhalter), Schnüre, Schnüre usw., d. nicht korrosive Metallteile von Geräten. 14. Ab dem angegebenen Zeitpunkt der Reparatur der Straßenbeleuchtung muss der Auftragnehmer die folgenden Maßnahmen ergreifen, um die beschädigten Geräte in den richtigen technischen Zustand zu bringen, d. h. insbesondere: a. Ersatz beschädigter Komponenten des Energie- und Kontrollsystems; b. Reparatur oder Austausch von Abschnitten beschädigter Beleuchtungskabel. c. Reparatur defekter Drähte; Ersatz defekter Sicherungen, Lichtquellen, Leuchten, Drosselhalter und Kondensatoren; e. Austausch oder Reparatur defekter Leuchten; f. Austausch beschädigter oder gebrochener Stangen g. Austausch beschädigter Ausleger, Türen (vorläufiger Schutz offener Hohlräume für die Zeit der Lieferung neuer Hohlräume ist zulässig); h. Beseitigung von Ausfällen in Straßenbeleuchtungseinrichtungen. 15. Eine detaillierte Liste der wartungs- und wartungspflichtigen Leuchten ist in Anhang 13 (Straßenbeleuchtungsliste) enthalten. 16. Zusammenfassung der Arbeiten im Zusammenhang mit der Wartung von Lichtsignaleinrichtungen: a) Laufende Wartung und Instandhaltung bestehender Ampeln und aktiver Durchgänge, d.h.: ?? Systematische Reinigung von Linsen auf Beacons – einmal pro Quartal; ?? Wartung von Leuchtfeuerbefestigungen mit Ausleger - einmal alle 6 Monate; ?? Systematische Reinigung von Signalkammern - einmal pro Quartal; ?? Wartung von Kontrollsystemen – einmal pro Quartal; ?? Wartung von Beacons – einmal pro Quartal; ?? Überprüfung des korrekten Betriebs von Detektoren / Radardetektoren, Videodetektion - 1 Mal im Monat. b) 24-Stunden-Überwachung des reibungslosen Funktionierens von Licht- und Tonsignalen, einschließlich der sofortigen Beseitigung von Fehlern und Ausfällen, die während der Inspektion auftreten und vom Besteller gemeldet werden, oder staatlich uniformierte Formationen bis zu 6 Stunden; c) Inspektionen von Kanälen, Schächten, Kabelinstallationen, Stromversorgungs-, Aufnahme-, Signal- und Steuerungssystemen, einschließlich aller Messungen von Anlagen und Einrichtungen, die in Vorschriften und Anweisungen vorgesehen sind; d) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für jede Signalisierung ein gesondertes Protokoll über den Betrieb der Signalisierung zu erstellen und zu führen und Angaben über Arbeitsunterbrechungen, deren Ursachen, die Dauer der Reparaturen, etwaige Änderungen der Software und die durchgeführten Wartungsarbeiten zu machen. Der Auftragnehmer ist auch verpflichtet, Signalumleitungen durchzuführen und dies jedes Mal mit einem entsprechenden Eintrag in das entsprechende Logbuch zu bestätigen.
https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/search/list/ocds-148610-fce589a0-b950-4c95-b303-50761c024c8f
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Art: quality
Beschreibung: Czas naprawy oświetlenia ulicznego 40%=40 pkt, Czas naprawy – 3 dni – 0 pkt Czas naprawy– 2 dni – 20 pkt Czas naprawy – 1 dzień – 40 pkt
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 40
Kriterium:
Art: price
Beschreibung: cena 60 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 60
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