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Veröffentlicht14/02/2025
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Frist01/04/2025
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Heute04/04/2026
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Öffentliche Dienstleistungskonzession für den Betrieb von neun Kindertagesstätten
Die Agglomerationsgemeinschaften Val de Fensch (CAVF) und Portes de France Thionville (CAPFT), die die Kompetenz Petite Enfance tragen, werden am 1. Januar 2026 zu einer einzigen Interkommunalität zusammengeführt. In diesem Rahmen wollen die CAVF und die CAPFT eine öffentliche Dienstleistungskonzession für den Betrieb und die Verwaltung von 9 Kindertagesstätten einrichten, deren derzeitige Verwaltung im Rahmen mehrerer öffentlicher Dienstleistungskonzessionen ausgelagert wird. Die beiden Agglomerationsgemeinschaften haben eine Gruppe konzessionserteilender Behörden gebildet, um gemeinsam das Verfahren zur Vergabe dieser öffentlichen Dienstleistungskonzession durchzuführen. Am Tag des Zusammenschlusses (1. Januar 2026) werden die beiden Lizenzgeber automatisch durch die fusionierte EPCI ersetzt. Die Agglomerationsgemeinschaft Val de Fensch, die durch die Vereinbarung vom 13.12.2024 für die CAPFT und vom 23.12.2024 für die CAVF als Koordinatorin benannt wurde, gewährleistet die administrative, technische und finanzielle Begleitung des vorliegenden Auftrags. Die CAPFT verfügt über 4 Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder, deren Verwaltung im Rahmen einer öffentlichen Dienstleistungskonzession an das Rote Kreuz ausgelagert wurde. Die CAVF verfügt über 5 Kinderbetreuungseinrichtungen, deren Verwaltung im Rahmen von 2 öffentlichen Dienstleistungskonzessionen ausgelagert wurde (4 deren Konzessionär La Maison Bleue und 1 deren Konzessionär ALYS ist). Darüber hinaus verwalten die CAPFT und die CAVF direkt die Kinderbetreuungseinrichtungen (6 in Thionville und 1 in Terville für die CAPFT und 1 in Hayange für die CAVF). Die Verwaltung der in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallenden FBBE erfolgt somit zum Teil im Wege der öffentlichen Dienstleistungskonzession und zum Teil in Regie. Die derzeitigen Verträge mit unterschiedlicher Laufzeit enden zum 31.12.2025 für die CAVF und zum 31.12.2026 für die CAPFT. Die Konzession muss daher zeitversetzt in Abhängigkeit von den alten (innerhalb der neuen fusionierten) Verwaltungsräte beginnen. So wird der Konzessionsvertrag für die 5 Betriebe der CAVF für eine Dauer von fünf (5) Jahren ab dem 1. Januar 2026, d.h. bis zum 31. Dezember 2030, abgeschlossen. Für die 4 CAPFT-Betriebe wird der Konzessionsvertrag für eine Laufzeit von vier (4) Jahren ab dem 1. Januar 2027, d. h. bis zum 31. Dezember 2030, geschlossen.
http://marchespublics.matec57.fr
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