-
Veröffentlicht09/09/2025
-
Frist09/10/2025
-
Öffnung der Angebote09/10/2025
-
Heute28/05/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Kauf von mobilen Wasseraufbereitungsgeräten und Lieferung an Bezirkshochwasserlager und Provinzhochwasserlager in Gorzów Wlkp.
1. Gegenstand der Bestellung ist der Kauf von 15 mobilen Wasseraufbereitungsgeräten und deren Lieferung an 14 Bezirkshochwasserlager und das Provinzhochwasserlager in Gorzów Wlkp. Der Vertrag gliederte sich in zwei Teile: • Teil I: Kauf von 8 mobilen Wasseraufbereitungsgeräten und deren Lieferung an 7 Poviat Flood Warehouses und das Provincial Flood Warehouse in Gorzów Wlkp., d. h.: den Bezirken Gorzów, Strzelce-Dresden, Słubice, Sulęcin, Międzyrzec, Świebodzin und Gorzów Wielkopolski sowie dem Bezirksamt Lubuskie in Gorzów Wielkopolski; • Teil II: Kauf von 7 mobilen Wasseraufbereitungsgeräten und deren Lieferung an 7 Poviat Flood Warehouses, d. h.: zu den Distrikten: Krosno, Zielona Góra, Żary, Żagań, Nowa Sól, Wschów und Zielona Góra. Die Ausrüstung wird für die Gewinnung von Trinkwasser aus Oberflächenquellen und die Behandlung von kontaminiertem Leitungswasser in Krisensituationen (Entfernung biologischer und chemischer Grundkontaminanten) ausgelegt sein. Wasser aus einem solchen Gerät sollte den Anforderungen der Verordnung des Gesundheitsministers vom 7. Dezember 2017 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Dz. Zeitschrift für Rechtswissenschaft 2017, item 2294 in der geänderten Fassung). 2. Eine ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstands ist Anhang 2 der FHZ zu entnehmen. 3. Die gelieferten Geräte müssen nagelneu, nicht vor 2023 hergestellt, unbenutzt, nicht reparaturfähig, fehlerfrei, voll funktionsfähig und gebrauchsfertig sein. 4. Ergibt ein zur Beschreibung des Auftragsgegenstands verwendetes Dokument Marken, Patente oder Ursprung, Quellen oder ein bestimmtes Verfahren, das die von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer bereitgestellten Produkte oder Dienstleistungen kennzeichnet, so sollte dies als Bezugnahme auf bestimmte Normen und nicht als Anforderung für spezifische Lösungen ausgelegt werden, so lässt der öffentliche Auftraggeber in jedem Fall gleichwertige Lösungen zu. 5. Beschreibt der öffentliche Auftraggeber den Auftragsgegenstand anhand von Normen, europäischen technischen Bewertungen, Genehmigungen, technischen Spezifikationen und technischen Bezugssystemen, so muss er Lösungen zulassen, die den beschriebenen gleichwertig sind. 6. Die genaue Art und Weise der Ausführung des Auftragsgegenstands ist im Entwurf der Vertragsbestimmungen – Anhang Nr. 9 der FHZ – festgelegt. 7. Der genaue Standort der Hochwasserschutzlager wird dem Auftragnehmer bei Vertragsunterzeichnung zur Verfügung gestellt. 8. Der Auftraggeber setzt die erforderliche Mindestfrist für die vom Auftragnehmer gewährte Garantie für die gelieferten Wasseraufbereitungsanlagen für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum der Unterzeichnung des Protokolls über die uneingeschränkte Abnahme durch die Vertragsparteien fest. Die Laufzeit der Garantie ist eines der Kriterien für die Bewertung der Angebote, die gemäß Kapitel XX zu bewerten sind. SWZ.
https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/search/list/ocds-148610-ec4e50b7-431e-4b6d-b22e-b53598ac3889
https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/search/list/ocds-148610-ec4e50b7-431e-4b6d-b22e-b53598ac3889
42912330 - Geräte zum Reinigen von Wasser
42912310 - Geräte zum Filtrieren von Wasser
42912300 - Maschinen und Geräte zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser
42900000 - Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke
33000000 - Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.