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Veröffentlicht16/11/2023
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Frist05/12/2025
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Öffnung der Angebote05/12/2025
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Vergeben13/01/2026
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Heute01/09/2026
Hilfsprogramme
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Tildrakizumab, ATC L04AC17 für die Zeit 01.01.2024 - 31.12.2025
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Tildrakizumab, ATC L04AC17, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Für o.g. Wirkstoff beabsichtigt die ARGE Tildrakizumab mit möglichst allen, zumindest allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrahmenrabattverträge abzuschließen. Folgende Krankenkassen gehören der ARGE Tildrakizumab an: - DAK-Gesundheit - Techniker Krankenkasse - Kaufmännische Krankenkasse - HEK - Hanseatische Krankenkasse - Hkk - Handelskrankenkasse zusammen im Folgenden "Krankenkassen" genannt. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.01.2024 in Kraft und endet am 31.12.2025. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM5HDZU
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM5HDZU
DAK-Gesundheit
hkk - Handelskrankenkasse
TK-Techniker Krankenkasse
hkk - Handelskrankenkasse
HEK - Hanseatische Krankenkasse
KKH - Kaufmännische Krankenkasse
TK - Techniker Krankenkasse
KKH - Kaufmännische Krankenkasse
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Beschreibung: 100% Preis
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