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Veröffentlicht01/07/2024
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Frist29/07/2024
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Heute20/08/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
73300/2024_MS-KALS IBW LPH 2 - 9 - Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 2 – 9)
Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 2 – 9) Abwasserbeseitigung Markt Schliersee - Ortsteil Spitzingsee Ableitung von Abwasser vom Ortsteil Spitzingsee nach Neuhaus inkl. Rückbau Kläranlage am Spitzingsee. Die Marktgemeinde Schliersee liegt im Landkreis Miesbach, ca. 50 km südlich von München und ca. 35 km westlich von Rosenheim. Das Gemeindegebiet ist ca. 79 qkm groß und reicht im Süden an die österreichische Grenze. Während die Ortsteile Schliersee, Fischhausen und Neuhaus auf ca. 800 m ü.N.N. liegen, liegt der Ortsteil Spitzingsee auf rund 1100 m ü.N.N. und in rund 6 km Luftlinie südlich vom Ortsteil Neuhaus. Zur Abwasserbeseitigung betreibt der Markt Schliersee gemeinsam mit der Gemeinde Hausham und der Stadt Miesbach eine Kläranlage in Miesbach. Dazu haben sich die Gemeinden zum Zweckverband Abwasserbeseitigung im Schlierachtal zusammengeschlossen. Für den Markt Schliersee werden dort die Abwässer der Ortsteile im Gemeindegebiet gereinigt. Das Abwasser des Ortsteils Spitzingsee wird davon unabhängig in einer kleinen Kläranlage südlich des Spitzingsees, nahe der Albert-Link-Hütte geklärt. Es gibt eine eigene Entwässerungssatzung und Abrechnung. Für die technische Betreuung gibt es eine Kooperationsvereinbarung mit dem Zweckverband. Die bestehende Kläranlage aus den 1970er Jahren ist in einem dringend sanierungsbedürftigen Zustand; die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung der geklärten Abwässer in die Rote Valepp ist zeitlich befristet. Die Marktgemeinde hat deshalb zwei Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben, die einerseits die Sanierung, andererseits den Rückbau der bestehenden Kläranlage und künftige Ableitung nach Norden zur Kläranlage nach Miesbach zum Inhalt hatte. Ziel war es, neben der technischen Machbarkeit die wirtschaftlichste Lösung zu finden. Für die Maßnahme stellt der Freistaat Bayern Fördergelder nach dem Sonderprogramm „Berghütten“ in Aussicht. Die Antragsfrist für die Förderung endet am 31.12.2024. Der Marktgemeinderat hat sich aufgrund der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie dazu entschlossen, die Ableitung nach Neuhaus und weiter zur Kläranlage Miesbach zu forcieren. Vorgesehen ist eine Druckleitung DN 150 mm mit ca. 6,25 km Länge, zunächst entlang des Ostufers des Spitzingsees zum Spitzingsattel. Im Bereich des Sees ist alternativ auch eine seeverlegte Leitung möglich. Kurz nach dem Sattel verlässt die Trasse die Spitzingstraße und führt durch Wald- und Forstwege(Bockerlbahntrasse) durchs Josefstal zum nordwestlichen Ortsrand von Neuhaus bis Fischhausen am Südufer des Schliersees. Dort mündet sie in den Sammler der Ortskanalisation von Neuhaus. Eine Detailbeschreibung ist dem Erläuterungsbericht der Studie zur Ableitung vom 20. September 2023 zu entnehmen. Es werden Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nr. 2 Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung und Optional folgende Besonderen Leistungen ausgeschrieben. Besonderen Leistungen: - „Planungs- und baubegleitende Vermessung für Ingenieurbauwerke gemäß Anlage 1.4.1 -1.4.4 HOAI“; - „Örtliche Bauüberwachung nach den Anlagen 12 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziffer 10 HIV-KOM“; - „Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenpunkte im Objektbereich herstellen.“ - „Erstellen von Bauwerksbüchern“ - „Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen“ Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen: Stufe 1: Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung - Stufe 2: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe - Stufe 3: Bauoberleitung und Objektbetreuung. Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster HIV-KOM orientieren (siehe Anlage 3).
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