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Veröffentlicht16/10/2025
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Heute31/05/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
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Dienstleistungskonzession für benutzergesteuerte persönliche Assistenz (BPA)
Die Gemeinde Hå (der öffentliche Auftraggeber) hat beschlossen, eine freie Nutzerwahl für die benutzergesteuerte persönliche Assistenz (BPA) einzuführen. Die freie Wahl der Nutzer bedeutet, dass Nutzer, die individuelle Entscheidungen der Gemeinde über BPA haben, entweder den kommunalen Anbieter von BPA (Selbstverwaltung) oder einen der Bieter (Lizenznehmer) frei wählen können, mit denen die Gemeinde einen Dienstleistungskonzessionsvertrag abschließt. Der öffentliche Auftraggeber fordert die Bieter daher auf, die Erteilung einer Lizenz im Zusammenhang mit der Gewährung von Betreuungsstunden im Rahmen der Regelung für die nutzergesteuerte persönliche Betreuung der Nutzer in der Gemeinde Hå zu beantragen. Das BPA ist im Gesundheits- und Pflegedienstgesetz vom 24.06.2011 und mit entsprechenden Rechten gemäß dem Patienten- und Nutzerrechtegesetz vom 02.07.1999 aufgehoben.
https://permalink.mercell.com/265685429.aspx
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