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Veröffentlicht21/10/2025
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Frist12/11/2025
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Öffnung der Angebote12/11/2025
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Heute07/12/2025
Hilfsprogramme
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Umfassende Stromversorgung zusammen mit der Bereitstellung von Verteilungsdienstleistungen an RZGW-Verbrauchsstellen in Krakau. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
Gegenstand des Vertrags ist die umfassende Lieferung von Elektrizität zusammen mit der Erbringung von Verteilungsdienstleistungen an die staatliche Wasser Holding Polskie, den regionalen Wasserverwaltungsrat in Krakau im Jahr 2026. Die umfassende Lieferung von Elektrizität zusammen mit der Erbringung von Verteilungsdienstleistungen wird unter den im Energiegesetz vom 10. April 1997 (Gesetzblatt 2022, Pos. 1385 in der geänderten Fassung), die Bestimmungen zur Durchführung dieses Gesetzes, insbesondere die Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt vom 22. März 2023 über detaillierte Bedingungen für den Betrieb des Elektrizitätsnetzes (Gesetzblatt 2023, Punkt 819 in der geänderten Fassung), der derzeit geltende Tarif für Stromverteilungsdienste des betreffenden Verteilernetzbetreibers (VNB), der vom Präsidenten der Energieregulierungsbehörde genehmigt wurde, das Verteilernetzverkehrs- und Betriebshandbuch, allgemein geltende Rechtsvorschriften und nach Abschluss des betreffenden Verfahrens festgelegte Einheitspreise für aktive Energie. Die umfassende Stromversorgung zusammen mit der Erbringung von Verteilungsdienstleistungen für die RZGW-Verbrauchspunkte in Krakau OSD Tauron Dystrybucja S.A. erfolgt zu den Stromverbrauchspunkten (im Folgenden als PSA bezeichnet), die in Anlage Nr. 2.1 der SWZ / Anlage Nr. 2 des Abkommens aufgeführt sind. Die umfassende Energieversorgung wird im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 durchgeführt. Die Lage der Energieverbrauchspunkte, die technischen Daten und der geschätzte Gesamtstromverbrauch im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 sind in Anhang Nr. 2.1 der FHZ / Anhang Nr. 2 des Abkommens enthalten. Der Strombedarf wurde auf der Grundlage des Stromverbrauchs der Vorjahre unter Berücksichtigung der geltenden Tarife und Tarife ermittelt und dient nur als Richtwert für den Vergleich der Angebote und stellt keine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers dar, Energie in der angegebenen Menge zu kaufen. Ein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber wegen Nichtbezugs der zu erwartenden Energiemenge besteht nicht. Der Besteller garantiert die Vertragserfüllung in Höhe von 30% des Auftragswertes. Der Einheitsangebotspreis für Aktivenergie für einen bestimmten Tarif ergibt sich aus dem Angebots- und Preisformular, das Anhang Nr. 4 der FHZ / Anhang Nr. 1 des Abkommens bildet. Da der Besteller Verbrauchsteuerzahler ist und über eine Konzession für die Stromerzeugung Nr. WEE/1707/19102/W/3/2011/MOS vom 24. Januar 2017 verfügt, die bis zum 31. Dezember 2030 gültig ist, kann der Preis keine Verbrauchsteuer enthalten und muss für die gesamte Vertragsdauer festgesetzt werden und kann sich nur im Falle einer gesetzlichen Änderung des Mehrwertsteuersatzes ändern. Der Besteller hat das Recht, einen neuen Stromverbrauchspunkt zu melden, während eine Erhöhung der Verbrauchspunkte oder eine Änderung der Tarifgruppe auf der Grundlage der im Angebots- und Preisformular des Auftragnehmers bewerteten Tarifgruppen möglich ist. Für die Notifizierung einer neuen EVP-Fraktion ist ein Anhang zum Vertrag erforderlich. Der öffentliche Auftraggeber hat das Recht, die Anzahl der PSA zu verringern, z. B. aufgrund einer Änderung des Standorts (der Anschrift) der RZGW oder ihrer Organisationseinheit. Der öffentliche Auftraggeber verlangt, dass die Abrechnung der verbrauchten Energie während der vom VNB angewandten Abrechnungszeiträume entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch erfolgt, wobei die Zahlungsfrist für Rechnungen für den gelieferten Strom und den Verteilerdienst auf 30 Tage ab dem Datum des Eingangs des Dokuments festgelegt wird. Im Rahmen des Gesamtvertrags sollte der Auftragnehmer als die Stelle benannt werden, die für den kommerziellen Ausgleich zuständig ist, d. h. für die Deckung von Verlusten, die sich aus der Differenz des prognostizierten Energieverbrauchs im Verhältnis zum tatsächlichen Verbrauch in einem bestimmten Abrechnungszeitraum ergeben, sowie für die Erstellung und Berichterstattung von Strombedarfsplänen an den Verteilernetzbetreiber und den Übertragungsnetzbetreiber. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
https://przetargi.wody.gov.pl/wp/auctions/r23908,Kompleksowa-dostawa-energii-elektrycznej-wraz-ze-swiadczeniem-uslugi-dystrybucji.html?sid=bbff5f623e999e67989b06dd1740a1a7
https://przetargi.wody.gov.pl/wp/auctions/r23908,Kompleksowa-dostawa-energii-elektrycznej-wraz-ze-swiadczeniem-uslugi-dystrybucji.html?sid=bbff5f623e999e67989b06dd1740a1a7
Art: price
Beschreibung: 1. Ocenie będą podlegały oferty ważne tj. oferty niepodlegające odrzuceniu. 2. Oferty oceniane będą na podstawie następującego kryterium: cena brutto – waga 100 % Punkty przyznawane za kryterium ceny będą liczone według następującego wzoru: Cena oferty najtańszej C= -------------------------------------- x 100 Cena oferty badanej 3. Zamawiający dokona oceny ofert przyznając punkty w ramach kryterium oceny ofert, przyjmując zasadę, że 1 pkt = 1 % Maksymalna liczba punktów jaką można uzyskać w tym kryterium wynosi 100 pkt. 4. Punktacja przyznana ofertom w kryterium oceny ofert będzie liczona z dokładnością do dwóch miejsc po przecinku zgodnie z zasadami arytmetyki. 5. W przypadku, gdy zostaną złożone oferty o takiej samej cenie, co uniemożliwi wybór najkorzystniejszej oferty, Zamawiający wezwie Wykonawców, którzy złożyli te oferty, do złożenia w wyznaczonym terminie ofert dodatkowych
Gewichtung (Prozentanteil, genau) :
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