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Veröffentlicht16/09/2025
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Frist03/10/2025
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Öffnung der Angebote03/10/2025
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Vergeben16/12/2025
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Heute25/05/2026
Hilfsprogramme
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Erwerb von IKT-Infrastruktur mit Erneuerung der Herstellerunterstützung.
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
1. Gegenstand des Auftrags ist der „Kauf von IKT-Infrastruktur mit Erneuerung der Erzeugerförderung“, aufgeschlüsselt nach Losen: Teil I: Erweiterung der Unterstützung für Fortinet-Netzwerkgeräte Teil II: Erweiterte Unterstützung für Extreme Networks-Geräte Teil III: Erwerb von 15 Netzwerk-Switches und 8 Access Points Teil IV: Kauf und Implementierung einer umfassenden Netzwerklösung, einschließlich der Bereitstellung von Access Points und zugehörigen Installations- und Konfigurationsdiensten. Der Hauptzweck des Vertrags besteht darin, die Kontinuität der Arbeit der Delegationen, des Hauptquartiers der Inspektion und von CANARD aufrechtzuerhalten. 3. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands ist in Teil III der FHZ für den betreffenden Teil beschrieben. 4. Der öffentliche Auftraggeber sieht keine Verpflichtung für den Auftragnehmer vor, eine Vor-Ort-Prüfung durchzuführen und die für die Vertragserfüllung erforderlichen Unterlagen vor Ort beim öffentlichen Auftraggeber zu überprüfen. 5. Der öffentliche Auftraggeber sieht keine Möglichkeit zur Ausübung des Optionsrechts vor. 6. Der Besteller behält sich in der Beschreibung des Vertragsgegenstandes nicht die Barrierefreiheit für Behinderte und die Gestaltung für alle Nutzer vor. 7. Der Auftraggeber behält sich nicht die Verpflichtung des Auftragnehmers vor, Schlüsselaufgaben im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertragsgegenstands persönlich zu erfüllen. 14.Der Auftraggeber behält sich nicht vor, dass einzelne Auftragnehmer, die den Vertrag gemeinsam beantragen, Schlüsselaufgaben im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertragsgegenstands persönlich ausführen. 15.Der Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer nicht, die in Art. 2 Nr. 2) des PPL-Gesetzes. 16. Der Besteller behält sich die in § 96 Abs. 1 des PPL-Gesetzes. 17.Der öffentliche Auftraggeber legt in der Beschreibung des Auftragsgegenstands keine Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags fest, die wirtschaftliche, ökologische, soziale, Innovations- oder Beschäftigungsaspekte umfassen, die sich auf die Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren und/oder die Bewertung der Angebote im Rahmen der angenommenen Kriterien beziehen. 18. DSGVO - Informationsklausel in SWZ 19. Der öffentliche Auftraggeber sieht keine Vorabsitzung mit den Auftragnehmern vor. 20. Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt nicht, die in den Artikeln 227 bis 238 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen genannte elektronische Auktion durchzuführen. 21. Der öffentliche Auftraggeber sieht keine Erstattung der Kosten für die Teilnahme am Verfahren vor, außer in dem in Artikel 261 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen genannten Fall. 22. Der öffentliche Auftraggeber sieht keine Möglichkeit zur Vergabe von Aufträgen im Sinne von Art. 1 Nr. 8 des PPL-Gesetzes. 23. Da die von den zur Ausführung des öffentlichen Auftrags angegebenen Personen ausgeübten Tätigkeiten nicht in der Erbringung von Arbeiten im Sinne von Artikel 22 § 1 des Arbeitsgesetzbuchs bestehen, gibt der Arbeitgeber nicht an, dass der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer auf der Grundlage des Vertrags Personen beschäftigen muss. 24. Der öffentliche Auftraggeber sieht nicht vor, dass er im Rahmen des betreffenden Verfahrens Vorauszahlungen für die Ausführung des Auftrags leistet.
https://przetargi-gitd.ezamawiajacy.pl/servlet/HomeServlet
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