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Erwerb von IKT-Infrastruktur mit Erneuerung der Herstellerunterstützung. - Ausschreibungen der EU
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Erwerb von IKT-Infrastruktur mit Erneuerung der Herstellerunterstützung.

  • Veröffentlicht
    16/09/2025
  • Frist
    03/10/2025
  • Öffnung der Angebote
    03/10/2025
  • Vergeben
    16/12/2025
  • Heute
    25/05/2026
Status
Vergeben
Art des Auftrags
Supplies
Neuausschreibung
No
Käufer
Główny Inspektorat Transportu Drogowego
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: PL911 Miasto Warszawa
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
3,195,843.24 PLN
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
2,226,475.00 PLN
Nähere Angaben finden Sie in jedem Los.
Anzahl der Lose
4
Referenznummer der Ausschreibung
BDG.ZPB.230.9.2025
Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist der „Kauf von IKT-Infrastruktur mit Erneuerung der Erzeugerförderung“, aufgeschlüsselt nach Losen: Teil I: Erweiterung der Unterstützung für Fortinet-Netzwerkgeräte Teil II: Erweiterte Unterstützung für Extreme Networks-Geräte Teil III: Erwerb von 15 Netzwerk-Switches und 8 Access Points Teil IV: Kauf und Implementierung einer umfassenden Netzwerklösung, einschließlich der Bereitstellung von Access Points und zugehörigen Installations- und Konfigurationsdiensten. Der Hauptzweck des Vertrags besteht darin, die Kontinuität der Arbeit der Delegationen, des Hauptquartiers der Inspektion und von CANARD aufrechtzuerhalten. 3. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands ist in Teil III der FHZ für den betreffenden Teil beschrieben. 4. Der öffentliche Auftraggeber sieht keine Verpflichtung für den Auftragnehmer vor, eine Vor-Ort-Prüfung durchzuführen und die für die Vertragserfüllung erforderlichen Unterlagen vor Ort beim öffentlichen Auftraggeber zu überprüfen. 5. Der öffentliche Auftraggeber sieht keine Möglichkeit zur Ausübung des Optionsrechts vor. 6. Der Besteller behält sich in der Beschreibung des Vertragsgegenstandes nicht die Barrierefreiheit für Behinderte und die Gestaltung für alle Nutzer vor. 7. Der Auftraggeber behält sich nicht die Verpflichtung des Auftragnehmers vor, Schlüsselaufgaben im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertragsgegenstands persönlich zu erfüllen. 14.Der Auftraggeber behält sich nicht vor, dass einzelne Auftragnehmer, die den Vertrag gemeinsam beantragen, Schlüsselaufgaben im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertragsgegenstands persönlich ausführen. 15.Der Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer nicht, die in Art. 2 Nr. 2) des PPL-Gesetzes. 16. Der Besteller behält sich die in § 96 Abs. 1 des PPL-Gesetzes. 17.Der öffentliche Auftraggeber legt in der Beschreibung des Auftragsgegenstands keine Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags fest, die wirtschaftliche, ökologische, soziale, Innovations- oder Beschäftigungsaspekte umfassen, die sich auf die Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren und/oder die Bewertung der Angebote im Rahmen der angenommenen Kriterien beziehen. 18. DSGVO - Informationsklausel in SWZ 19. Der öffentliche Auftraggeber sieht keine Vorabsitzung mit den Auftragnehmern vor. 20. Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt nicht, die in den Artikeln 227 bis 238 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen genannte elektronische Auktion durchzuführen. 21. Der öffentliche Auftraggeber sieht keine Erstattung der Kosten für die Teilnahme am Verfahren vor, außer in dem in Artikel 261 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen genannten Fall. 22. Der öffentliche Auftraggeber sieht keine Möglichkeit zur Vergabe von Aufträgen im Sinne von Art. 1 Nr. 8 des PPL-Gesetzes. 23. Da die von den zur Ausführung des öffentlichen Auftrags angegebenen Personen ausgeübten Tätigkeiten nicht in der Erbringung von Arbeiten im Sinne von Artikel 22 § 1 des Arbeitsgesetzbuchs bestehen, gibt der Arbeitgeber nicht an, dass der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer auf der Grundlage des Vertrags Personen beschäftigen muss. 24. Der öffentliche Auftraggeber sieht nicht vor, dass er im Rahmen des betreffenden Verfahrens Vorauszahlungen für die Ausführung des Auftrags leistet.

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://przetargi-gitd.ezamawiajacy.pl/servlet/HomeServlet
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Elektronische Einreichung: erforderlich
https://przetargi-gitd.ezamawiajacy.pl/servlet/HomeServlet
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
03/10/2025 11:30
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.