-
Veröffentlicht04/06/2026
-
Frist02/07/2026
-
Öffnung der Angebote14/07/2026
-
Heute28/08/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Luftfahrthaftungspolitik und Krieg und Terrorismus RC
Der Zweck des Dienstes besteht darin, dass ENAIRE als Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag abschließt, der die wirtschaftlichen Folgen garantiert, die sich aus der zivilrechtlichen Haftung ihres Status als Anbieter von Flugsicherungsdiensten und anderen Dienstleistungen der Luftfahrtindustrie in Bezug auf daraus resultierende materielle, persönliche und Folgeschäden sowie reine Vermögensschäden ergeben. Die zivilrechtliche Haftung wird auch für die gleichen Ursachen abgedeckt, für Ereignisse, die sich aus Kriegs-, Terrorismus-, Streik- und Entführungsrisiken ergeben. Die zivilrechtliche Haftung von CRIDA A.I.E., EGS und Fundación Enaire ist auch im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten auf Flughäfen oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen für die Luftfahrtindustrie geschützt. Ebenso wird die zivilrechtliche Haftung von ENAIRE abgedeckt, die sich aus dem Besitz oder der Nutzung, der Miete oder dem Eigentum an Gebäuden und Einrichtungen auf dem Flughafengelände ergibt.
https://contrataciondelestado.es/wps/poc?uri=deeplink:detalle_licitacion&idEvl=bBeMAKi12v3kY6rls5tG9A%3D%3D
https://contrataciondelestado.es/wps/poc?uri=deeplink:detalle_licitacion&idEvl=bBeMAKi12v3kY6rls5tG9A%3D%3D
Art: price
Beschreibung: Criterios económicos.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.