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Veröffentlicht31/10/2025
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Frist02/12/2025
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Öffnung der Angebote02/12/2025
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Heute15/12/2025
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Entwicklung einer vollständigen Planungs- und Kalkulationsdokumentation zusammen mit der Einholung einer gültigen Baugenehmigung und der Durchführung der Autorenaufsicht für die Investition mit dem Titel „Modernisierung des Energiemanagements im St.-Johannes-Krankenhaus Nr. 2 des Klinischen Krankenhauses der Provinz Jadwiga die Königin in Rzeszów“ Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
1. Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung einer Dienstleistung, die in der Erstellung einer vollständigen Planungs- und Kalkulationsdokumentation zusammen mit der Einholung einer gültigen Baugenehmigung und der Durchführung der Autorenaufsicht für die berechtigte Investition besteht. „Modernisierung des Energiemanagements im St.-Johannes-Krankenhaus Nr. 2 des Klinischen Krankenhauses der Provinz Jadwiga die Königin in Rzeszów“ 2. Der Vertragsgegenstand umfasst die Durchführung von zwei (2) vollständigen Projektunterlagen mit dem Titel: 1) „Rekonstruktion und Bau interner sanitärer und elektrischer Anlagen im Rahmen der Aufgabe „Modernisierung der Energiewirtschaft“ im Klinischen Krankenhaus der Provinz St. Paul in Warschau. Jadwigi Królowa in Rzeszów, 2) „Rekonstruktion und Bau neuer Strominfrastruktur auf dem Gelände des Krankenhauses im Rahmen der Aufgabe „Modernisierung der Energiewirtschaft im Klinischen Krankenhaus der Provinz St. John“. Jadwigi Królowa in Rzeszów“ und die Aufsicht des Autors über Bauarbeiten, die auf der Grundlage des Entwurfs der Dokumentation innerhalb der im Zeitplan festgelegten Fristen durchgeführt wurden. Die Konstruktionsdokumentation wird auf der Grundlage der vom Besteller zur Verfügung gestellten Anforderungen und Kommentare der Benutzer, der Beschreibung des Auftragsgegenstands und auf der Grundlage von Verwaltungsentscheidungen erstellt. 3. Der Vertragsgegenstand wird in folgenden Phasen ausgeführt: 1) Stufe 0 – Einholung aller Entscheidungen, einschließlich der Baugenehmigungsentscheidung oder Einholung von Einwänden der Architekturverwaltung gegen die Benachrichtigung über Bauarbeiten, Erlangung technischer Bedingungen (falls erforderlich), Vorkehrungen und Ausnahmen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgabe erforderlich sind. Schritt 0 ist eng mit den anderen Schritten verbunden. 2) Stufe 1 – einschließlich der Erstellung eines branchenübergreifenden Inventars, des branchenübergreifenden konzeptionellen Projekts gemäß den Leitlinien in der detaillierten Beschreibung des Auftragsgegenstands zusammen mit allen vorbereitenden Maßnahmen. Stufe 1 wird vom Besteller abgeschlossen. 3) Stufe 2 – umfasst Arbeiten im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Architektur- und Bauprojekts, soweit dies für die Erlangung einer Baugenehmigung oder eines Bauantrags erforderlich ist, und Informationen über Sicherheit und Gesundheitsschutz unter Berücksichtigung der Leitlinien in der detaillierten Beschreibung des Vertragsgegenstands, die in der Annahme des Architektur- und Bauprojekts durch den öffentlichen Auftraggeber und der Erlangung einer gültigen Entscheidung über die Festlegung des Ortes des öffentlichen Zwecks oder einer Entscheidung über die Baubedingungen (falls erforderlich) gipfeln. 4) Stufe 3 – Arbeiten im Zusammenhang mit der Vorbereitung technischer Projekte unter Berücksichtigung der in der detaillierten Beschreibung des Auftragsgegenstands enthaltenen Leitlinien, die in der Annahme technischer Projekte durch den öffentlichen Auftraggeber gipfeln. 5) Stufe 4 – Arbeiten im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Exekutivprojekten unter Berücksichtigung der in der detaillierten Beschreibung des Vertragsgegenstands enthaltenen Leitlinien, die in der Annahme dieser Projekte durch den Auftraggeber gipfeln. 6) Stufe 5 – Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung der technischen Spezifikationen für die Ausführung und Abnahme von Bauarbeiten, Messungen von Bauarbeiten und Schätzungen des Bauherrn unter Berücksichtigung der in der detaillierten Beschreibung des Auftragsgegenstands enthaltenen Leitlinien, die in der Annahme der technischen Spezifikationen für die Ausführung und Abnahme von Bauarbeiten, Messungen von Bauarbeiten und Schätzungen des Bauherrn durch den öffentlichen Auftraggeber gipfeln, 7) Stufe 6 – einschließlich der Beaufsichtigung des Bauherrn in der Phase der Durchführung der Bauarbeiten und der Ausrüstung der Anlage, vorbehaltlich des vertraglichen Rücktrittsrechts des öffentlichen Auftraggebers von Stufe 6 innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Entscheidung über die Genehmigung des Bauvorhabens und der Erlangung einer endgültigen Entscheidung über die Baugenehmigung oder den effektiven Antrag auf Bauarbeiten – mit Ausnahme von Ansprüchen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Vertrag. Die detaillierte Liste und Aufteilung der Arbeiten innerhalb der einzelnen Stufen (mit Ausnahme von Stufe 6) ist in der detaillierten Beschreibung des Auftragsgegenstands und im Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Stufen (mit Ausnahme von Stufe 6) festgelegt. 4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Fragen zu den architektonischen und technischen Lösungen, die von den Teilnehmern an einem öffentlichen Vergabeverfahren zur Auswahl des Bauunternehmers und zur inhaltlichen Unterstützung oder Vertretung des öffentlichen Auftraggebers (je nach Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers) angenommen wurden, unverzüglich zu beantworten, wenn die oben genannten Lösungen Gegenstand eines Verfahrens vor der Nationalen Beschwerdekammer und dem Amt für das öffentliche Beschaffungswesen oder anderen staatlichen Behörden sind. 5. Garantie und Garantie: Der Auftragnehmer leistet dem Auftraggeber eine Qualitäts- und Garantiegarantie für die von ihm erstellten Konstruktionsunterlagen und Bauleistungen, insbesondere dafür, dass sie alle im Vertrag festgelegten Kriterien erfüllen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 (drei) Jahre und wird ab dem Datum der Abnahme der auf der Grundlage der Konstruktionsdokumentation für die Nutzung erstellten Einrichtung gezählt. 6. Ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstands sind die folgenden Anhänge: 1) Beschreibung des Auftragsgegenstands und seiner Anhänge – Anhang 9 der FHZ; 2) Entwurf der Bestimmungen des öffentlichen Auftrags und der Anhänge – Anhang 10 der FHZ. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
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