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Veröffentlicht19/06/2013
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Frist06/09/2013
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Heute27/08/2026
Hilfsprogramme
D-Halle (Saale): Straßentransport/-beförderung
Das Antrags- und Bearbeitungsverfahren wird gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und auf Grundlage des gültigen Nahverkehrsplanes der Stadt Halle (Saale) durchgeführt.
Um einem etwaigen Informationsanspruch von vornherein vollumfänglich zu genügen, gibt die Ge-nehmigungsbehörde bekannt, dass nachfolgend genannte Liniengenehmigungen des Linienbündels Nord gemäß § 13 i. V. mit § 42 PBefG in ihrem Zuständigkeitsbereich zum 31.12.2013 auslaufen.
- Linie 25 Seeben – Trotha – Frohe Zukunft – Mötzlich – Tornau
- Linie 35 Trotha – Brachwitzer Straße (– Franzigmark)
- Linie 55 Gausstraße - Frohe Zukunft - Trotha– S-Bahnhof Trotha (gemäß § 21 PBefG seit 6.8.2009 von der Betriebspflicht befreit).
Der Genehmigungszeitraum für das Linienbündel Nord beträgt gemäß § 16 Abs. 2 PBefG 8 Jahre und endet zum 31.12.2021.
Offizielle Bezeichnung: Stadt Halle (Saale), Fachbereich Recht, Abteilung Vergabe und Versicherung
Postanschrift: Marktplatz 1, Zimmer 354
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06108 bei Postversand 06100
Land: DEU
Kontaktperson: Stadt Halle (Saale)
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