-
Veröffentlicht03/09/2024
-
Frist18/09/2024
-
Öffnung der Angebote18/09/2024
-
Vergeben04/10/2024
-
Heute20/08/2026
Hilfsprogramme
Fortschreibung des Landschaftsprogrammes Brandenburg - Fortschreibung des Teilplans "Biologische Vielfalt"
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
Gem. § 10 Abs. 1 BNatSchG werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich eines Landes im Landschaftsprogramm dargestellt. Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung regelt § 9 Abs. 1-3 BNatSchG. Das Landschaftsprogramm ist fortzuschreiben, sobald und soweit dies im Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist, bzw. gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG nach 10 Jahren. Beide Anlässe liegen vor. Die Fortschreibung kann als sachlicher Teilplan erfolgen, sofern die Umstände, die die Fortschreibung begründen, sachlich begrenzt sind (§ 9 Abs. 4 BNatSchG). Im Januar 2001 wurde das Landschaftsprogramm Brandenburg (LaPro) von der obersten Naturschutzbehörde, dem damaligen Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR), aufgestellt. Aufgrund der vergangenen und gegenwärtigen neuen Entwicklungen und neuen Ansprüche an die Landschaft, wie fortschreitende Bebauung, technische Anlagen für die Nutzung erneuerbarer Energien, Klimawandel oder Lichtemissionen ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt eine stetig größer gewordene Herausforderung geworden. Gleichzeitig haben neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu einem neuen Stand von Wissenschaft und Technik in der Landschaftsplanung geführt und neue gesetzliche Bestimmungen gilt es zu beachten oder umzusetzen. Die Fortschreibung dient der Umsetzung der §§ 1 Abs.1 Nr.1, Abs. 2, Abs. 3 Nrn. 5 und 6, Abs. 4 Nr. 2 sowie Abs. 5 und Abs. 6 BNatSchG und orientiert sich inhaltlich an dessen Regelungen. Auf die Verwendbarkeit für § 2 Abs. 2 bis 6 BNatSchG ist zu achten. Mit dem sachlichen Teilplan soll eine räumlich konkrete Gebietskulisse erarbeitet werden. Diese soll in einer Karte im Maßstab M 1:300.000 dargestellt werden. Die Karte soll die Inhalte der Karte 3.1 des Landschaftsprogramms von 2001 ersetzen, wobei sich am Aufbau der Gliederung dieser Karte orientiert werden soll. Die Karte ist in einer Textdarstellung zu erläutern. Diese soll der Gliederung des LaPro 2001 folgen und nach Priorität geordnete Ziele, sowie Maßnahmen zur Erreichung der Ziele und eine Begründung der Ziele enthalten. Die Verwertbarkeit nach § 9 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 BNatSchG und für die Strategischen Umweltprüfungen bei Planungen Dritter (SUP-Schutzgüter sind zu beachten) im Rahmen der Maßstabsebene M 1:300.000 sind zu gewährleisten.
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY867G9
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY867G9
Postanschrift:
Ort: Parlow
Postleitzahl: 16247
Land:
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.