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Vergeben27/01/2025
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Verfahren zur Ermittlung der Unternehmen, die gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 84 von 1994 berechtigt sind, vorübergehende Hafenarbeiten in den Häfen von Bari (Los I), Brindisi (Los II), Manfredonia (Los III) und Barletta (Los IV) zu erbringen. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
VERFAHREN ZUR IDENTIFIZIERUNG VON UNTERNEHMEN, DIE ZUR BEREITSTELLUNG VORÜBERGEHENDER HAFENARBEIT IN DEN HÄFEN BARI, BRINDISI, MANFREDONIA UND BARLETTA GEMÄSS ARTIKEL 17 ABSATZ 2 DES RECHTS NR. 84/1994 UND S.M.I. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
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Ort: Barletta
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