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Angekündigt15/10/2025
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Erbringung von Brandversicherungsdienstleistungen und damit verbundene Risiken für den Gerichtshof der Europäischen Union
Derzeit ist die Deckung des Gebäudekomplexes des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) gegen Brandgefahr und damit verbundene Risiken Gegenstand eines Rahmenvertrags (Nr. 06C60/2021/FWK/M014/2CNT(2021)-106), der vom Europäischen Parlament im Anschluss an ein interinstitutionelles Vergabeverfahren für die Organe und Einrichtungen der Union mit Sitz in Luxemburg unterzeichnet wurde und am 31. Oktober 2025 ausläuft. Im Anschluss an den in der Sitzung des CALux vom 26. Juni 2024 vereinbarten Abschluss der Reflexionsgruppe für Schadensversicherungsverträge der Organe und Einrichtungen der Union mit Sitz in Luxemburg, wonach nach Ablauf des laufenden interinstitutionellen Vertrags für jedes Organ getrennte Ausschreibungen für Brand- und damit verbundene Risiken durchgeführt werden sollen, hat der EuGH eine eigene Ausschreibung zur Deckung dieses Bedarfs veröffentlicht. Da im Verhandlungsverfahren CURIA/2025/CPN/0002 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote am 11. September 2025 keine Angebote eingereicht wurden, wurde beschlossen, den Auftrag nicht zu vergeben. das Verfahren als erfolglos abzuschließen (keine Angebote) und eine Nichtvergabebekanntmachung zu veröffentlichen (Nr. 636797-2025 vom 30.9.2025). Mit dieser Bekanntmachung sollen die Wirtschaftsteilnehmer der Brandversicherungsbranche sowie alle anderen interessierten Parteien über die bevorstehende Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung durch den Gerichtshof gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 zur Deckung der Gebäude des EuGH gegen Brandrisiken und damit verbundene Risiken durch eine All-Risk-Versicherung informiert werden. Bei den versicherten Immobilien handelt es sich um den Gebäudekomplex des EuGH und seinen Inhalt.
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.