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Wartung des OTAGO-Systems - Bereitstellung von technischer Hilfe und Wartung des OTAGO Integrated Urban Management Systems - Ausschreibungen der EU
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Wartung des OTAGO-Systems - Bereitstellung von technischer Hilfe und Wartung des OTAGO Integrated Urban Management Systems

  • Veröffentlicht
    22/05/2025
  • Frist
    26/06/2025
  • Öffnung der Angebote
    26/06/2025
  • Vergeben
    11/08/2025
  • Heute
    28/05/2026
Status
Vergeben
Art des Auftrags
Services
Neuausschreibung
No
Käufer
Miasto Zielona Góra - Urząd Miasta Zielona Góra
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: PL432 Zielonogórski
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
1,090,439.80 PLN
Referenznummer der Ausschreibung
DO-ZP.271.42.2025
Beschreibung

1. Anhang I.2 der FHZ enthält eine ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstands. 2. Der öffentliche Auftraggeber teilt mit, dass die Angaben zu gebräuchlichen Namen, Marken, Herstellernamen, Fotografien in den Bestandteilen der Beschreibung des Auftragsgegenstands, die in der FHZ zusammen mit den Anhängen erscheinen können, nur dazu dienen, visuelle, technische und Qualitätsmerkmale zu bestimmen. Produktnamen, Warenzeichen, Patente oder Ursprung, die in der FTZ zusammen mit den Anhängen verwendet werden, sollten als Beispiele behandelt werden - der Besteller erlaubt die Verwendung gleichwertiger Produkte (Materialien, Ausrüstung). Ein gleichwertiges Produkt ist ein Produkt, das die gleichen funktionalen, optischen, materiellen und technischen Eigenschaften aufweist wie ein bestimmtes Produkt, das in der FTZ angegeben ist, aber mit einer anderen Marke, einem anderen Patent oder einem anderen Ursprung gekennzeichnet ist. Die Qualität des gleichwertigen Produkts darf der im Auftragsgegenstand beschriebenen nicht unterlegen, darf den Standard in keiner Weise herabsetzen und darf die in dieser FTZ festgelegten Regeln und technischen Lösungen nicht ändern und dem Benutzer somit jegliche Leistung, Funktionalität, Nutzbarkeit, die in der FTZ beschrieben wird oder sich daraus ergibt, vorenthalten. Der Auftragnehmer, der gleichwertige Lösungen (Produkte) für die Bewertung des Angebots akzeptiert, ist verpflichtet, die Gleichwertigkeit der angenommenen Lösungen, einschließlich Ausrüstung und Materialien, nachzuweisen. Um zu bestätigen, dass die angebotene gleichwertige Lösung die in der FHZ festgelegten Anforderungen erfüllt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Angebot eine detaillierte Beschreibung/Liste des angebotenen Gegenstands des gleichwertigen Vertrags vorzulegen, in der er für jede Lösung Merkmale angibt, die eine eindeutige Identifizierung der angebotenen Lösung und eine Bestätigung der Einhaltung der Beschreibung des Vertragsgegenstands ermöglichen. Anmerkung: Wird eine solche Beschreibung/Liste nicht vorgelegt, kommt dies der Annahme der in der FHZ und den Anhängen der FHZ angegebenen Lösungen gleich. 3. Die in dieser FTZ enthaltenen Informationen über Parameter und Funktionen zusammen mit den Anlagen sind Mindestdaten - der Besteller ermöglicht es, Produkte mit erweiterten Funktionen und besseren Parametern anzubieten, sofern sie die in dieser Bestellung festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. 4. Gemäß Art. 1 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen verlangt der öffentliche Auftraggeber, dass der Vertragsgegenstand unter Berücksichtigung der Barrierefreiheitsanforderungen für Menschen mit Behinderungen und der Gestaltung für alle Nutzer, insbesondere im Einklang mit den Grundsätzen des universellen Designs gemäß dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 (Gesetzblatt 2012, Punkt 1169 in der geänderten Fassung). 5. Der Auftraggeber verlangt, dass die vom Auftragnehmer angegebenen Personen, die an der Vertragserfüllung teilnehmen und sich während der Vertragserfüllung mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen, über kommunikative Polnischkenntnisse verfügen. Wenn die oben genannten Personen kein Polnisch sprechen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, während der Vertragslaufzeit und zur Erfüllung des Vertragsgegenstands auf eigene Kosten und eigenen Aufwand einen Dolmetscher zur Verfügung zu stellen. Aufgrund technischer Einschränkungen sind die übrigen Informationen in den Auftragsunterlagen (SWZ) enthalten.

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/search/list/ocds-148610-db309372-9be3-4c18-8bfb-21552e07cf62
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Elektronische Einreichung: erforderlich
https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/search/list/ocds-148610-db309372-9be3-4c18-8bfb-21552e07cf62
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
26/06/2025 10:00
Vergabemethode
cena oferty
Geschätzter Wert
Nicht verfügbar
Endgültiger Auftragswert
1,090,439.80 PLN
Auftragsvergabe
Offizielle Bezeichnung: ASSECO DATA SYSTEMS S.A.
Postanschrift:
Ort: Gdańsk
Postleitzahl: 80-864
Land:
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.