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Veröffentlicht20/05/2025
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Frist20/06/2025
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Heute08/07/2025
Hilfsprogramme
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Beratungsleistungen (4 Lose) Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
Die TU Delft besitzt und verwaltet alle eigenen Immobilien. Aus diesem Grund ist die Sicherung von Wissen innerhalb der Immobilienorganisation und externer Auftragnehmer ein wichtiger Punkt der Aufmerksamkeit. Dies erfordert Qualität, Engagement, Verständnis und Zusammenarbeit seitens des Vertragspartners, sowohl mit der TU Delft als auch mit den anderen externen (Beratungs- und Führungs-) Parteien. Die TU Delft möchte mit ihren Auftragnehmern im Rahmen einer beschränkten europäischen Ausschreibung für technische Beratungsleistungen eine langfristigere und nachhaltigere Zusammenarbeit eingehen. Der Gesamtbedarf an technischen Beratungsleistungen umfasst folgende Disziplinen: • Installationsberatung • Bauberatung • Tragwerksberatung • Technische Vermögensverwaltung: Inventarisierung, Inspektion und Aktualisierung Jede Disziplin hat ihre eigene Spezialisierung. Für jede Disziplin sucht die TU Delft nach Parteien, die den für jede Disziplin erstellten Auswahlanforderungen und Vergabekriterien am besten entsprechen. Die oben genannten Disziplinen werden gleichzeitig in vier (4) getrennten Losen ausgeschrieben. Die Aufteilung der beschränkten europäischen Ausschreibung für technische Beratungsdienste verbessert das Funktionieren des Marktes, und auch kleinere Unternehmen können Angebote einreichen. Angebote können für mehrere Lose eingereicht werden. Die TU Delft beabsichtigt, mit zwei (2) Dienstleistern pro Los eine Rahmenvereinbarung über einen Zeitraum von vier (4) Jahren mit einer Verlängerungsoption von drei (3) Jahren und zwei (2) Jahren, d. h. einer maximalen Laufzeit von neun (9) Jahren, zu schließen. Die TU Delft legt Wert darauf, einen Rahmenvertrag über einen längeren Zeitraum abzuschließen, um das Know-how und die Kenntnisse der vom Vertragspartner aufzubauenden Gebäude und des gesamten Immobilienumfeldes vollumfänglich nutzen zu können, um die Leistungen so effizient wie möglich realisieren zu können. Das Datum des Inkrafttretens des Abkommens ist der 1. Januar 2026 und endet kraft Gesetzes am 31. Dezember 2029. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
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