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Veröffentlicht28/05/2025
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Frist03/07/2025
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Heute04/07/2025
Hilfsprogramme
Teilrückbau des Bestands auf dem Schmidtbräu-Gelände in Schwandorf - Leistungen der Baufeldfreimachung und der Abbruchstatik, Leistungsstufen 1-4 gemäß AHO Heft Nr. 18, Leistungskatalog für Ingenieurleistungen bei Baufeldfreimachung/Rückbau
Die große Kreisstadt Schwandorf vergibt im Zusammenhang mit der Entwicklung des ehemaligen Schmidtbräu-Geländes die Leistungen der Abbruchplanung (Baufeldfreimachung und der Abbruchstatik), Leistungsstufen 1–4. Auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei „Schmidt Bräu" soll im Zuge der Wiedernutzbarmachung ein öffentliches Zentrum für Bildung, Freizeit und Kultur in der Innenstadt entstehen. Zusammen mit den Gebäuden Marktplatz 3 und 4 (ehem. Gasthaus zur Post und Raiffeisenbank) entsteht zentral am Marktplatz der Stadt Schwandorf gelegen ein etwa 6.700 m² großes Areal. Hier sollen neue Räume für die Volkshochschule, die Musikschule sowie die Touristeninformation entstehen. Im rückwärtigen Bereich zur Berggasse ist ein Bürgersaal mit etwa 360 Plätzen geplant. Die brachliegenden Gebäude der Brauerei werden abgerissen, die Gasse wird aufgeweitet und neue Wohngebäude entstehen. Der Bebauungsplan Nr. 94 „Schmidt-Bräu-Areal", schafft für dieses städtische Projekt zur Reaktivierung eines zentralen Bereiches der Innenstadt die planungsrechtlichen Grundlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen für den Teilabbruch des Gebäudebestands auf dem Areal sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen der Abbruchstatik. Ein vorbereitendes Gutachten zur Beurteilung der Standsicherheit verbleibender Bauteile nach Abbruch der Gebäude wurde bereits durchgeführt und liegt den Vergabeunterlagen bei. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Ingenieurvertrags. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer stufenweise die nachstehend beschriebenen Leistungen. -Zunächst werden in einer ersten Stufe die Leistungsstufen 0 bis 2 gem. Leistungsbild AHO Schriftenreihe Heft Nr. 18 beauftragt -Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die Leistungsstufen 3 und 4 gem. Leistungsbild in Anlehnung an AHO Schriftenreihe Heft Nr. 18 zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufe 3 und 4 besteht nicht.
https://staatsanzeiger-eservices.de
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