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Veröffentlicht10/08/2026
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Heute23/08/2026
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Frist08/09/2026
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Öffnung der Angebote08/09/2026
Hilfsprogramme
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Kauf eines Robotersystems für das Provinzkrankenhaus Johannes Paul II. in Bełchatów
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
I. Gegenstand dieses öffentlichen Vergabeverfahrens ist der Erwerb eines Roboter-Chirurgiesystems mit Ausrüstung, zugehörigen Geräten, Schulungs-, Garantie- und Serviceleistungen für das Johannes-Paul-II-Provinzkrankenhaus in Bełchatów gemäß der detaillierten Beschreibung der erforderlichen technischen Parameter der vertragsgegenständlichen medizinischen Ausrüstung, die der Auftragnehmer gemäß der Beschreibung des Auftragsgegenstands, der Anlage 2.1 der FTZ – Erforderliche technische Parameter und Anlage 2.2 der FTZ – TECHNISCHE PARAMETER, die der BEWERTUNG IN DEN ANGEBOTBEWERTUNGSKRITERIEN unterliegen (falls zutreffend), bereitstellen, installieren/installieren und betreiben muss. II. GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUM: Das sind 60 Monate. Der Auftragnehmer leistet eine Qualitätsgarantie und Gewährleistung für Mängel für einen Zeitraum von 60 Monaten, gerechnet ab dem Datum der Unterzeichnung des endgültigen Abnahmeprotokolls für den Vertragsgegenstand. Ausführliche Bedingungen für die Garantie und die Gewährleistung sind im Entwurf der Bestimmungen der Vereinbarung festgelegt, die Anhang Nr. 4 der FHZ bilden. III. EQUIVALENCE - in Bezug auf alle Normen, europäischen technischen Bewertungen, Genehmigungen, technischen Spezifikationen und Referenzsysteme und Zertifikate, die in der FTZ angegeben und erforderlich sind, ermöglicht der öffentliche Auftraggeber gleichwertige Lösungen. Die vom Besteller angegebenen Namen, Marken sind beispielhaft, und ihre Angabe zielt darauf ab, den erwarteten Standard zu bestimmen. Der öffentliche Auftraggeber gestattet die Einreichung gleichwertiger Angebote. Als „gleichwertiges Produkt“ betrachtet der öffentliche Auftraggeber ein Produkt, das keine schlechteren technischen Parameter aufweist als die, die in der Beschreibung des Auftragsgegenstands angegeben sind. Der Besteller behält sich vor, dass überall dort, wo Marken, Patente oder Ursprünge, Quellen, detaillierte Verfahren oder Technologien, die Produkte oder Dienstleistungen eines bestimmten Auftragnehmers kennzeichnen, Normen, europäische technische Bewertungen, Genehmigungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme im Inhalt der den Vertragsgegenstand bildenden Dokumentation angegeben werden, der Besteller Methoden, Materialien, Geräte, Systeme, Technologien, Normen, Spezifikationen usw. zulässt, die denen entsprechen, die in der Beschreibung des Vertragsgegenstands aufgeführt sind. Es ist daher zulässig, im Angebot gleichwertige Marktäquivalente mit Eigenschaften vorzuschlagen, die den vom Arbeitgeber angegebenen nicht unterlegen sind. In den Parametern der Norm sind die technischen, betrieblichen, betrieblichen, qualitativen und funktionalen Mindestbedingungen festgelegt, die der Auftragsgegenstand erfüllen muss. Angegebene Marken, Patente, Marken oder Namen des Herstellers oder Quellen oder spezifische Verfahren, Normen, europäische technische Bewertungen, Zulassungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme, die den Ursprung angeben, geben nur die Klasse der Produkte, Methoden, Materialien, Ausrüstungen, Systeme, Technologien, Normen, europäische technische Bewertungen, Zulassungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme usw. an. Das Angebot kann Methoden, Materialien, Geräte, Systeme, Technologien usw. anderer Marken und Hersteller umfassen, jedoch mit technischen, Qualitäts- und Funktionsparametern, die den in der FTZ beschriebenen Methoden, Materialien, Geräten, Systemen, Technologien, Normen, europäischen technischen Bewertungen, Zulassungen, technischen Spezifikationen und technischen Referenzsystemen usw. entsprechen. Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß Art. 5 des Vergabegesetzes obliegt die Beweislast dafür, dass der angebotene Auftragsgegenstand den vom Auftraggeber im PZP festgelegten Anforderungen entspricht, dem Auftragnehmer, der das Angebot abgibt. Die allgemeinen Äquivalenzgrundsätze sind im Anhang der FHZ festgelegt.
https://platformazakupowa.pl/transakcja/1354220
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