-
Veröffentlicht22/05/2025
-
Frist23/06/2025
-
Öffnung der Angebote24/06/2025
-
Heute02/07/2025
Hilfsprogramme
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
„Bereitstellung von Lizenzen für das Recht zur Nutzung und Wartung von Antivirensoftware für die Bedürfnisse des Finanzministeriums“ Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
Das Thema der öffentlichen Auftragsvergabe umfasst die Bereitstellung von Lizenzen für das Recht zur Nutzung und Wartung von Antivirensoftware für die Bedürfnisse des Finanzministeriums (MoF). Die Leistungsanforderungen sind in der Technischen Spezifikation des öffentlichen Auftraggebers – Anhang 1, Teil der Auftragsunterlagen, aufgeführt. ******* ******** ***** Die Frist für die Erteilung von Lizenzen für das Recht zur Nutzung und Wartung von Antivirensoftware beträgt bis zu 5 Arbeitstage ab dem Inkrafttreten des öffentlichen Auftrags. Gültigkeitsdauer der Lizenzen: 24 Monate ab dem Datum ihrer Versicherung. ******** ******* ******* Der Teilnehmer muss vom Hersteller oder seinem offiziellen Vertreter ordnungsgemäß ermächtigt sein, die im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien angebotenen Softwareprodukte zu vertreiben und zu unterstützen. Der Teilnehmer muss nachweisen, dass er die Anforderung erfüllt, indem er ein Genehmigungsschreiben oder ein anderes gleichwertiges Dokument beifügt, das vom Hersteller oder seinem offiziellen Vertreter in bulgarischer Sprache ausgestellt wurde oder dem er in seinem technischen Vorschlag eine Übersetzung ins Bulgarische beifügt. Legt der Teilnehmer ein Autorisierungsschreiben eines offiziellen Vertreters des Herstellers (oder ein gleichwertiges Dokument) vor, so ist dem Angebot auch ein vom Hersteller ausgestelltes Autorisierungsschreiben (oder ein gleichwertiges Dokument) beizufügen, das den offiziellen Vertreter des Herstellers in bulgarischer Sprache ermächtigt oder dem eine Übersetzung ins Bulgarische beigefügt ist. ****** ****** ******* Das Erfordernis einer Genehmigung in der Ausschreibungsphase ist durch den Auftragsgegenstand zu begründen und stellt eine Garantie für die rechtzeitige und qualitativ hochwertige Ausführung des Auftrags dar. Wird ein Auftragnehmer ausgewählt, dem vom Hersteller die Genehmigung verweigert wird, kann dies zu Verzögerungen bei der Vertragserfüllung und deren Beendigung führen. Nach den Feststellungen des Varhoven administrativen sad (Oberstes Verwaltungsgericht) „ist das Genehmigungserfordernis für sich genommen nicht restriktiv, da es eine Garantie für die Qualität und Zuverlässigkeit der ausgeübten Tätigkeit darstellt. In der normalen Geschäftspraxis erfolgt die Genehmigung auf der Grundlage eines Vertrags, der direkt mit dem Hersteller oder einer anderen wirtschaftlichen Einheit geschlossen werden kann, die befugt ist, im Namen des Herstellers zu genehmigen“ (Urteil Nr. 10859 vom 27. Oktober 2021 des SAC in der Verwaltungssache Nr. 6546/2021, VII o.). In den Unterlagen ist die Zulassungsbedingung ausführlich festgelegt, d. h. sie beschränkt sich nicht nur auf den Hersteller der Ausrüstung, sondern auch auf jeden ihrer offiziellen Vertreter. Eine allgemeine Genehmigung ist erforderlich, nicht für ein bestimmtes Verfahren, und jeder interessierte bulgarische oder ausländische Partner hat die Möglichkeit, ein Angebot einzureichen, das die Möglichkeit bietet, den oben genannten Umstand sowohl mit einem Genehmigungsschreiben als auch mit einem anderen gleichwertigen Dokument, das die Erfüllung der Anforderung bescheinigt, nachzuweisen. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
https://app.eop.bg/today/474289
https://app.eop.bg/today/474289
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.