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Veröffentlicht05/11/2024
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Frist10/01/2025
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Vergeben10/02/2025
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Heute04/06/2026
Hilfsprogramme
VASA-Kontrollen (Audits bei Deponien)
Basierend auf Artikel 32e Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG, SR 814.01) wurde die Verordnung der Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA, SR 814.681) im Jahr 2001 eingeführt. Mit dieser soll die Finanzierung von Massnahmen zur Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten sichergestellt werden. Die Auftragnehmerin hat die vom BAFU ausgelagerten Kontrollen der Abgabeerhebung gemäss der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten auszuführen. Soweit möglich, ist das Durchführen dieser Audits mit dem Einsatz möglichst weniger Personen durchzuführen, um das Risiko von Interessenkonflikten zu reduzieren. Die Auftragnehmerin führt die VASA-Kontrollen (Audits) nach Vorgabe des BAFU durch und achtet auf eine unabhängige und neutrale Beurteilung. Sollten im Rahmen der Durchführung unmittelbar persönliche Interessen der eingesetzten Personen betroffen sein, müssen diese in den Ausstand treten und es muss umgehend durch die Auftragnehmerin ein Ersatz sichergestellt werden. Die zu beschaffenden Leistungen umfassen jährlich ca. 20 VASA-Kontrollen; dies während vier Jahren mit der Option zum Verlängern des Auftrages um zwei Mal zwei Jahre. Die definitive Liste der zu kontrollierenden Deponien wird zu Beginn jedes Jahres durch das BAFU definitiv festgesetzt und der Auftragnehmerin übersendet. Dabei werden die Kontaktdaten der Anlagenbetreiber wie auch der zuständigen Kantonsvertretenden mitgeteilt und ebendiese darüber informiert, dass die Auftragnehmerin mit der VASA-Kontrolle beauftragt und entsprechend autorisiert ist, diese durchzuführen.
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