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Sammlung und Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen aus dem Gebiet der Gemeinde Łambinowice von Eigentümern von Wohn- und unbewohnten Grundstücken und Ausstattung des Grundstücks mit Containern und Säcken - Ausschreibungen der EU
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Sammlung und Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen aus dem Gebiet der Gemeinde Łambinowice von Eigentümern von Wohn- und unbewohnten Grundstücken und Ausstattung des Grundstücks mit Containern und Säcken Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt

  • Annulliert
    02/05/2025
  • Heute
    07/07/2025
Status
Annulliert
Art des Auftrags
Services
Neuausschreibung
No
Käufer
Gmina Łambinowice
Erfüllungsort
NUTS code: Nicht verfügbar
Standort des Käufers
NUTS code: PL523 Nyski
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Das Verfahren ist abgeschlossen
Referenznummer der Ausschreibung
ZP.271.3.2025
Beschreibung

Umfang und Umfang des Auftrags: Sammlung aller Siedlungsabfälle der Gemeinde Łambinowice und Transport von allen Eigentümern (Einwohner und Unbewohnte - von unbewohnten Gegenständen) während der Vertragslaufzeit und Übergabe der gesammelten Abfälle zur Entsorgung in der vom Auftragnehmer (ehemals RIPOK) ausgewählten und im Angebot angegebenen Abfallbehandlungsanlage. Zum Vertragsumfang gehört auch die Belieferung der Liegenschaft mit entsprechenden Containern und Säcken sowie die Sammlung von Sperrmüll und Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Gebiet der Gemeinde Łambinowice. Die Gemeinde hat eine Fläche von 123,62 km2. Die Gemeinde Łambinowice wird derzeit von 6 722 Einwohnern (Stand: 21.01.2025) und 300 Unternehmen (Stand: 21.01.2025) bewohnt, wobei das wirtschaftliche Profil der Gemeinde in der Regel ländlich geprägt ist. In der Gemeinde gibt es keine größeren Geschäftseinheiten. Die Sammlung von Abfällen umfasst die Sammlung von Abfällen aus: OK. 1600 Einfamilienhäuser – jedoch nicht mehr als 1630. ab ca. 1000 Menschen leben in Mehrfamilienhäusern (8 Wohngemeinschaften plus Wohnungsgenossenschaft), aber nicht mehr als 1.100 Menschen. Die geplante Menge an Abfällen, die aus dem Gebiet der Gemeinde Łambinowice gesammelt und bewirtschaftet werden sollen (Grundumfang) ohne Optionsrecht: Der Vertragsumfang umfasst die Sammlung von Siedlungsabfällen direkt vom Grundstück in den folgenden Mengen – gleich dem Produkt aus der Menge von Mg gesammelter und bewirtschafteter Abfälle einzelner Abfallarten und Bruttostückpreisen für 1 Mg Abfälle gemäß einer monatlichen Menge, die mit der Sammlung von Abfällen aus der Gemeinde Łambinowice übereinstimmt: 1. Gemischte Abfälle – 3 600 Mg, jedoch nicht mehr als 3 800 Mg 2. Getrennt gesammelte Abfälle: Metalle, Kunststoffe und Mehrstoffverpackungen, d.h. Metalle und Kunststoffe – einschließlich Metallabfällen, einschließlich Metallverpackungsabfällen, Kunststoffabfällen, einschließlich Kunststoffverpackungsabfällen und Verpackungsabfällen aus mehreren Materialien (die in LDPE-Beuteln bei Einfamilienhäusern und in Behältern und Beuteln von Mehrfamilienhäusern gesammelt werden) – höchstens: 650 Mg; b)Glas (farblos und farbig) – einschließlich farbloser und farbiger Glasverpackungen (in LDPE-Beuteln bei Einfamilienhäusern und in Behältnissen und Beuteln von Mehrfamilienhäusern gesammelt) höchstens: 350 Mg; c)Papier einschließlich Pappe, Verpackungsabfälle aus Papier und Pappe (in LDPE-Beuteln bei Einfamilienhäusern und in Behältern und Säcken von Mehrfamilienhäusern gesammelt) – höchstens: 220 Mg; d)Bioabfall (in LDPE-Beuteln bei Einfamilienhäusern und in Behältern und Säcken von Mehrfamilienhäusern gesammelt)– höchstens: 850 Mg. e) Großmüll – (Bestandssammlungen zweimal aus einem Beutel vor dem Grundstück oder von einem ausgewiesenen Platz bei Mehrfamilienhäusern) höchstens: 250 Mg (f) gebrauchte Reifen (Lagerabholung 2-mal pro Beutel vor dem Grundstück oder von einem ausgewiesenen Platz bei Mehrfamilienhäusern – höchstens: 40,00Mg (g) Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte (Lagersammlungen zweimal aus einem Beutel vor dem Grundstück oder von einem ausgewiesenen Platz bei Mehrfamilienhäusern) – höchstens: 12 Mg Die geplante Menge an Abfällen, die aus dem Gebiet der Gemeinde Łambinowice mit Wahlrecht gesammelt und bewirtschaftet werden sollen: 1. Gemischte Abfälle – 1000 mg 2. Getrennt gesammelte Abfälle: d)Bioabfall (in LDPE-Beuteln bei Einfamilienhäusern und in Behältern und Säcken von Mehrfamilienhäusern gesammelt) – 300 Mg. e) Großabfall – (Bestandssammlungen 2 mal aus dem Beutel vor dem Grundstück oder aus dem ausgewiesenen Platz bei Mehrfamilienhäusern) 100 Mg f) Altreifen (Bestandssammlungen 2 mal aus dem Beutel vor dem Grundstück oder aus dem ausgewiesenen Platz bei Mehrfamilienhäusern – 15 Mg g) Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte (Bestandssammlungen 2 mal aus dem Beutel vor dem Grundstück oder aus dem ausgewiesenen Platz bei Mehrfamilienhäusern 4 Mg 3. Die erwartete Menge an Abfällen, die von der Gemeinde Łambinowice gesammelt und bewirtschaftet werden sollen und unter das Optionsrecht fallen: Das sind zusätzliche 1.419 Milligramm. Der Besteller behält sich das Recht vor, die Option (ganz oder teilweise) auszuüben, wenn sie im Interesse des Bestellers liegt und sich aus seinen aktuellen Bedürfnissen ergibt – nach Abschluss des Umfangs des Basisvertrags. Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer schriftlich über die Notwendigkeit der Ausübung des Optionsrechts im Rahmen der Vertragserfüllung. Das Wahlrecht ist ein einseitiges Recht des Bestellers, das er im Rahmen der Durchführung des Vertragsgegenstandes nutzen kann, aber nicht zu nutzen verpflichtet ist. Nimmt der Besteller das Wahlrecht des Auftragnehmers nicht wahr, stehen ihm keine Ansprüche zu. Macht der Besteller von dem Optionsrecht Gebrauch, besteht die vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers darin, die Leistung in dem Umfang zu erbringen, in dem das genutzte Optionsrecht besteht. Der öffentliche Auftraggeber hat das Recht, das Optionsrecht nach Abschluss des Umfangs des Basisvertrags mehrmals auszuüben, jedoch bis der maximale Umfang des Optionsrechts ausgeschöpft ist. Die über das Wahlrecht hinausgehende Sammlung von Abfällen bedarf einer Vertragsänderung. Die Aktivierung der Option erfordert keine Vertragsänderung. Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer schriftlich über die Aktivierung der Option in Form einer Absichtserklärung. 4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, monatliche Berichte über die gesammelte Abfallmenge zu erstellen und die oben genannten Berichte dem Auftraggeber bis zum 15. eines jeden Monats für den Vormonat vorzulegen. Der genaue Umfang des Vertrages ist im SWZ festgelegt. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt

Einreichungsmethode
Nicht verfügbar
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Nicht verfügbar
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
Nicht verfügbar
Erfüllungsort
Nicht verfügbar
Vergabemethode
Cena
Geschätzter Wert
Nicht verfügbar
Endgültiger Auftragswert
Das Verfahren ist abgeschlossen
Auftragsvergabe
Das Verfahren ist abgeschlossen
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.