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Winterwartung von Straßen und Gehwegen in der Straßenspur in der Stadt Bytom in Teile mit der Möglichkeit der Nutzung von Optionen unterteilt - Ausschreibungen der EU
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Winterwartung von Straßen und Gehwegen in der Straßenspur in der Stadt Bytom in Teile mit der Möglichkeit der Nutzung von Optionen unterteilt

  • Veröffentlicht
    11/08/2025
  • Frist
    25/08/2025
  • Öffnung der Angebote
    25/08/2025
  • Heute
    26/08/2026
Status
Keine Einreichungen mehr möglich
Art des Auftrags
Services
Neuausschreibung
No
Käufer
Gmina Bytom – Miejski Zarząd Dróg i Mostów
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: PL228 Bytomski
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Anzahl der Lose
4
Referenznummer der Ausschreibung
DNP.260.25.2025.PN.U
Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Ausführung von Arbeiten im Bereich der Winterwartung von Straßen und Gehwegen auf der Fahrbahn in der Stadt Bytom, die in Teile mit der Möglichkeit der Nutzung von Optionen unterteilt sind. 2. Der Vertragsgegenstand ist in Lose unterteilt: 1) Teil 1: Abteilung 1 - Verkehrswege. 2) Teil 2: Abteilung 2 – Strict Centre, Centre, Downtown North, Downtown West. 3) Teil 3: Abteilung 3 – Miechowice, Karb, Stroszek, Sucha Góra, Stolarzowice, Górniki. 4) Teil 4: Abteilung 4 – Rozbark, Łagiewniki, Szombierki, Bobrek. 3. Der Komplex der Teile, die vom Vertrag in jedem Teil für den grundlegenden Anwendungsbereich und den optionalen Anwendungsbereich abgedeckt sind, ist die Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung auf den Straßen der öffentlichen und internen Straßen innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Stadt Bytom, die dem Arbeitgeber gemäß Art. 1 Punkt 4), Absatz. 4 und 5 des Gesetzes vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden (Journal Journal of Laws of 2025, Artikel 773). 4. Der Auftragsgegenstand und die Art und Weise, wie er in jedem Los auszuführen ist, müssen Folgendes enthalten: a) Ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstands (nachfolgend SOPZ genannt) - Anlage 1 der SZB (b) Geschätzte Mengen - Anlage 1.1 - 1.4 der SZB (c) Liste der Standorte - Anlage 1.5 - 1.8 der SZB (d) Regelung zur Schneeräumung der Oberfläche der Marktplatte - Anlage 1.9 der SZB (e) Vertragsentwurf - Anlage 2 der SZB. 5. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert die Möglichkeit, Teilangebote für vier Teile des Verfahrens einzureichen. 6. Das Angebot kann in 4 Teilen gemacht werden. 7. Der öffentliche Auftraggeber darf die Zahl der Lose, die er an einen einzigen Auftragnehmer vergeben kann, nicht begrenzen. 8. Der Besteller verlangt nicht die Abgabe eines Angebots in Form eines elektronischen Katalogs. 9. Vor Einleitung des Verfahrens führte der öffentliche Auftraggeber keine vorläufige Marktkonsultation durch. 10. Der öffentliche Auftraggeber sieht keine Variantenangebote vor. 11. Der öffentliche Auftraggeber gestattet die Annullierung des Verfahrens, wenn ihm die öffentlichen Mittel, die er zur Finanzierung des gesamten Auftrags oder eines Teils davon verwenden wollte, nicht gewährt wurden. 12. Anforderungen an die Bietergemeinschaft zur Einreichung eines Angebots: Gemäß Artikel 58 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen können sich Auftragnehmer gemeinsam bewerben (Konsortien, zivilrechtliche Partnerschaften). Beantragen die Auftragnehmer gemeinsam die Zuschlagserteilung, so ernennen die Auftragnehmer einen Vertreter, der sie im Vergabeverfahren oder im Verfahren vertritt und den öffentlichen Auftrag abschließt (dies gilt nicht für eine Personengesellschaft bürgerlichen Rechts, wenn die Auftragnehmer dem Angebot die Satzung beifügen, aus der sich die Vollmacht für das Unternehmen ergibt, oder wenn alle Partner das Angebot unterzeichnen). Soweit nicht durch die FHZ geregelt, gelten die Bestimmungen der Verordnung des Ministers für Entwicklung, Arbeit und Technologie vom 23. Dezember 2020 über subjektive Beweismittel und andere Dokumente oder Erklärungen, die vom Auftraggeber von Unterauftragnehmern angefordert werden können (Gesetzblatt 2020, Punkt 2415). 13. Öffentliches Auftragswesen im Beschaffungsplan 2025 – Punkt 2.3.4. 14. Anschrift der Website des Verfahrens: https://mzdim-bytom.logintrade.net/email queries,206055,f6a575cb942cad35e823b5a05023b466.html 15. Wer hat geschrieben? Der öffentliche Auftraggeber sieht die Vergabe von Aufträgen vor, die in der Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen im Sinne von Artikel 214 Absatz 1 Nummer 7 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen bestehen. 16. Der öffentliche Auftraggeber führt das Verfahren selbst durch. 17. Die Bekanntmachung betrifft keinen Vertrag über soziale und andere spezifische Dienstleistungen. 18. Der öffentliche Auftraggeber sieht die in Artikel 94 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen genannten Anforderungen nicht vor. 19. Der öffentliche Auftraggeber sieht die betreffenden Nachweise nicht vor. 20. Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Anforderungen der Artikel 28, 29, 30, 32 und 33 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG erfüllt, insbesondere: a) ensure that it applies technical and organisational measures to ensure the security of the personal data transferred, b) ensure that access to the personal data entrusted is only granted to authorised persons to whom the Contractor has instructed the processing of personal data, c) ensure that access to the premises where the entrusted data are processed is only granted to authorised persons and that access to these premises is supervised, d) ensure that the systems, applications and IT equipment used to process the entrusted data are secured against unauthorised disclosure or loss of the entrusted data, e) ensure that the connection to the remote access to the IT system is secured by an encrypted channel, f) ensure that it will cooperate with the controller in order to exercise the rights of the data subjects referred to in Chapter III of this Regulation, g) ensure that it will immediately inform the controller of personal data breaches and cooperate with the controller to the extent necessary to fulfil the obligations related to the personal data breach incumbent on the controller under this Regulation. Der Auftragnehmer erklärt, dass er Unterlagen aufbewahrt, die die oben genannten Tätigkeiten bestätigen, und dass er die genannten Unterlagen auf Verlangen des Verwalters zur Verfügung stellt.

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://mzdim-bytom.logintrade.net/zapytania_email,206055,f6a575cb942cad35e823b5a05023b466.html
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Elektronische Einreichung: erforderlich
https://mzdim-bytom.logintrade.net/zapytania_email,206055,f6a575cb942cad35e823b5a05023b466.html
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
25/08/2025 12:15
Erfüllungsort
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.