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Veröffentlicht26/08/2024
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Frist24/09/2024
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Öffnung der Angebote24/09/2024
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Vergeben04/12/2024
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Heute21/08/2026
Hilfsprogramme
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„Entgegennahme und Behandlung des Abfallcodes ex 19 12 12– hochkalorische Fraktion (preRDF) aus gemischten Siedlungsabfällen“
1. Gegenstand des Auftrags ist eine Dienstleistung zur Sammlung, Beförderung und Behandlung von Abfällen in einer Anlage zur Herstellung alternativer Brennstoffe, die nach dem aktuellen Abfallkatalog – unter Code ex 19 12 12 – sonstige Abfälle (einschließlich gemischter Stoffe und Gegenstände) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die nicht unter 19 12 11 fallen und in der kommunalen Anlage RCO Krosno bei der mechanischen Behandlung von nicht getrennten (gemischten) Siedlungsabfällen erzeugt werden, im Folgenden „Abfall“ genannt, eingestuft ist. 2. Anforderungen an den Auftragsgegenstand: a) Die Gesamtmenge an Abfällen, die während dieses Vertrags voraussichtlich abgegeben werden, beträgt ca. 1 200 Mg Abfall täglich Sammlung von 21 Mg bis 50 Mg, (von Montag bis Freitag je nach Bedarf des Bestellers), der Besteller behält sich das Recht vor, eine kleinere Menge an Abfällen zu übergeben, aber diese Menge wird nicht weniger als 700 Mg sein. b) dieser Abfall wird die sogenannte PreRDF-Fraktion bilden. Der Abfall wird durch mechanische und manuelle Verarbeitung erzeugt, wodurch die folgenden Fraktionen aus dem Strom entfernt werden: Glas, große Folien und Kartons, Eisen- und Nichteisenmetalle. Die Abfälle enthalten unter anderem leichte, nicht recycelbare Rohstofffraktionen, c) die Abfälle werden in Form von Pressbalken verbracht, d) die Abfälle werden durch den Transport des Auftragnehmers und auf seine Kosten von Montag bis Freitag gesammelt, je nach Bedarf des Bestellers zwischen 6:15 und 21:30 Uhr, e) die Kosten für die Verladung gehen zu Lasten des Bestellers, f) der Besteller behält sich das Recht vor, im Falle einer Verschiebung des Gültigkeitsdatums von Anhang 4 der Verordnung des Wirtschaftsministers vom 16. Juli (Gesetzblatt 2015, Punkt 1277), 3. Der öffentliche Auftraggeber verlangt vom Auftragnehmer, dass der Marschall der Provinz gemäß Artikel 49 Absatz 1 einen Eintrag in das Register der Unternehmen, die Produkte, verpackte Produkte und Abfallbewirtschaftung (BDO) einführen, führt. 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 über Abfälle im Bereich der Lagerung, Verarbeitung von Abfällen mit Code ex 19 12 12 und im Bereich der Herstellung alternativer Kraftstoffe aus Abfällen mit Code 19 12 10 und den Umfang der Abfallbeförderung mit Code 19 12 12. 4. Zusätzliche Anforderungen Klausel über die Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags Art. 1 des Vergabegesetzes auf der Grundlage von Art. 95 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen verpflichtet den Auftragnehmer oder einen Unterauftragnehmer, Personen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung von Abfällen ausüben (Fahrer), für die Dauer des Vertrags auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags zu beschäftigen. Die diesbezüglichen Entscheidungen sind in Teil II Nummer 7 des SWZ-Mustervertrags geregelt. Die genaue Beschreibung des Vertragsgegenstands ist in Kapitel IV des SWZ enthalten.
https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/search/list/ocds-148610-d5239e2c-cff4-4003-a3f1-a7fda7d5d065
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Art: price
Beschreibung: Kryterium - cena za 1 Mg Waga - 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
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