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Veröffentlicht08/09/2025
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Frist10/10/2025
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Öffnung der Angebote10/10/2025
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Vergeben05/12/2025
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Heute27/05/2026
Hilfsprogramme
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„Aufnahme und Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen von Eigentümern von Immobilien mit Wohnsitz in der Gemeinde Bobowa und von Immobilien, die im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 kommunales Eigentum der Gemeinde Bobowa darstellen.“
1. Sammlung, Transport und Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen von Eigentümern von Immobilien, die von der Gemeinde Bobowa bewohnt werden, aus den folgenden Gemeinden: Bobowa, Berdechów, Brzana, Jankowa, Siedliska, Stróżna, Sędziszowa, Wilczyska, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden (Gesetzblatt Nr. U. von 2025, Artikel 733 ), die Bestimmungen des Abfallbewirtschaftungsplans der Region Małopolska, angenommen durch die Entschließung der Regionalversammlung Małopolska Nr. LXXXI/1191/24 vom 25. März 2024, und die Verordnungen zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Bobowa, angenommen durch die Entschließung des Gemeinderates von Bobowa Nr. LXIV/574/24 vom 23. Januar 2024 über die Veröffentlichung des konsolidierten Wortlauts der Entschließung Nr. XVI/139/20 des Gemeinderates von Bobowa vom 27. Januar 2020 über den Erlass der Verordnungen zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Bobowa, die Anlage Nr. 1 der SWZ darstellt. Geschätzte Menge der für Aufgabe 1 zu sammelnden Abfälle: 1. Gemischter Siedlungsabfall - 820 Mg 2. Metalle – 17 mg 3. Gemischte Verpackungsabfälle – 5 mg 4. Verpackungen aus Papier und Pappe – 44 mg 5. Glasverpackungen – 220 mg 6. Kunststoffverpackungen – 227 mg 7. Großabfälle – 220 mg 8. Vorrichtungen, die Freons enthalten – 7,5 mg 9. Elektro- und Elektronik-Altgeräte – 14 mg 10. Abgenutzte Reifen – 50 mg 11. Biologisch abbaubare Abfälle – 35 mg 12. Batterien und Akkumulatoren – 0,20 mg 13. Arzneimittel und andere – 0,80 mg 14. Sonstige Elektro- und Elektronik-Altgeräte – 6 mg 15. Bekleidung und Textilien – 10 mg 16. Pflanzenschutzmittel und andere – 0,25 mg 17. Gebrauchte Farben, Tinten, Klebstoffe – 0,25 Mg Darüber hinaus umfasst die Aufgabe: 1. Lieferung von Säcken für die getrennte Sammlung von Abfällen und die Sammlung von gemischten Abfällen, 2. Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Umwelt im Bereich Abfallvermeidung oder getrennte Abfallsammlung – 2 Fahrten zur PSZOK, Organisation von 2 Workshops zum Thema Abfall und 2 Vorträge über angemessene Abfalltrennung für Schüler und Einwohner der Gemeinde Bobowa. 3. Durchführung von Kontrollen von gemischten Abfällen in mindestens 7 Säcken pro Monat. Aufgabe 2 Die Aufgabe besteht darin, einen Dienst für die Sammlung und den Transport gemischter kommunaler und getrennt gesammelter Abfälle aus Liegenschaften der Gemeinde Bobowa bereitzustellen und Säcke für die getrennte Sammlung von Abfällen und die Sammlung gemischter Abfälle bereitzustellen. Geschätzte Menge der für Aufgabe 2 zu sammelnden Abfälle: 1. Gemischter Siedlungsabfall – 130 mg 2. Metalle – 2 mg 3. Gemischte Verpackungsabfälle – 2 mg 4. Verpackungen aus Papier und Pappe – 6 mg 5. Glasverpackungen – 5 mg 6. Kunststoffverpackungen – 8 mg 7. Biologisch abbaubare Abfälle – 10 Mg Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands findet sich in Anhang 2 der FHZ und in anderen Verfahrensunterlagen. Auftragnehmer sind nach Art. 1, Art. 109 Abs. 1 Punkt 1 und 4 des PPL-Gesetzes
https://platformazakupowa.pl/pn/bobowa
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Ort: Wilczyska 64, 38-350 Bobowa
Postleitzahl: 38-350
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