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Vergeben10/12/2024
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Bereitstellung von Abfallsammelbehältern im Zusammenhang mit dem Investitionsziel „Ergänzende Investitionen in das integrierte Abfallbewirtschaftungssystem in der Gespanschaft Sibiu“ Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
Die Komponente „Abfallsammelbehälter“, die Teil des integrierten Abfallbewirtschaftungssystems in der Gespanschaft Sibiu ist, zielt darauf ab, die lokale Strategie für die Entwicklung des integrierten Abfallbewirtschaftungssystems in der Gespanschaft Sibiu gemäß den Bestimmungen des Abfallbewirtschaftungsplans der Gespanschaft Sibiu 2019-2025 fortzusetzen und so zur Nachhaltigkeit des integrierten Managementsystems beizutragen, um den Bestimmungen der für den Abfallbewirtschaftungssektor geltenden Richtlinien (Richtlinie 99/31/EG über Abfalldeponien und Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG)) zu entsprechen. Ziel des Kreisrates von Sibiu ist es, die Abfallbewirtschaftungsinfrastruktur und implizit die Umweltqualität in der Gespanschaft Sibiu zu verbessern, indem die getrennte Sammlung innerhalb des SMID Sibiu ausgeweitet wird, um die Ziele im Zusammenhang mit der Erhöhung des Anteils recycelter / verwerteter Abfälle an der Gesamtmenge der gesammelten Abfälle und der Verringerung der Menge der auf Deponien abgelagerten Abfälle zu erreichen. Am 16. Februar 2023 wurde für die Komponente „Abfallsammelbehälter“ der Finanzierungsantrag – Code SMIS 158170 – auf die MySMIS-Plattform hochgeladen, um Zugang zu Finanzmitteln aus dem operationellen Programm für große Infrastrukturen 2014_2020 zu erhalten. Das Verfahren zur Vergabe des öffentlichen Auftrags wird im Rahmen der Stillhalteklausel in dem Sinne eingeleitet, dass der Abschluss des öffentlichen Auftrags von der Zuweisung von Haushaltsmitteln zu diesem Zweck abhängt, wobei die Unterzeichnung des Vertrags über die Lieferung von Sammelbehältern unter Einhaltung der Bestimmungen über die Bindung von Ausgaben aus Haushalten erfolgt, die unter die Rechtsvorschriften über die öffentlichen Finanzen fallen. Werden die Mittelbindungen/Kredite aus irgendeinem Grund für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Datum des Abschlusses des Verfahrensberichts und der endgültigen Beilegung etwaiger Rechtsbehelfe nicht zugewiesen, wird das Vergabeverfahren automatisch annulliert, sofern keine andere Finanzierungsquelle gemäß Art. 212 Abs. 1 Buchst. c Satz 2 des Gesetzes 98/2016 in der später geänderten und ergänzten Fassung vorhanden ist, was den Abschluss des öffentlichen Auftrags unmöglich macht. Die Bieter in diesem Verfahren akzeptieren die Anwendung der oben genannten Sonderbedingungen/Stillhalteklausel und übernehmen die volle Haftung für etwaige Schäden, die ihnen in der beschriebenen Situation entstehen könnten. Die Stillhalteklausel gilt für höchstens sechs Monate, so dass das Vergabeverfahren annulliert wird, wenn die Bedingung für die Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags nicht erfüllt ist. Die Bieter des Verfahrens übernehmen mit der Einreichung ihres Angebots die Verpflichtung, die Gültigkeit ihres Angebots auf einfachen Antrag von Aut Account zu verlängern, wenn Aut Account in der Lage sein wird, die aufschiebende Klausel anzuwenden. Die zuständige Behörde wird spätestens 12 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote klar und vollständig auf alle Ersuchen der Wirtschaftsteilnehmer um Klarstellungen/zusätzliche Informationen reagieren. Der Aut cont wird nur auf Klarstellungsanfragen von Wirtschaftsteilnehmern innerhalb der in Abschnitt 2 festgelegten Frist antworten. I.3, d. h. 20 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
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