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Veröffentlicht19/06/2024
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Frist19/08/2024
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Öffnung der Angebote20/08/2024
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Vergeben05/11/2024
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Heute19/08/2026
Hilfsprogramme
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BEREITSTELLUNG VON TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTUNGEN (2 LOSE)
Formalisiertes Verfahren (Art. L2124-1 des Kodex) vom Typ offene Ausschreibung (Art. L2124-2 des Kodex) gemäß Art. R2124-1 & 2 und R2161-2 bis 5 des Codes. 2 Lose in Rahmenvereinbarungen (Art.R2162-1 bis 6 des Code) mit Einzelauftragnehmern für Dienstleistungen auf Auftragsscheinen (Art.R2162-13 & 14 des Kodex). Für jedes Los wird der Vertrag ab dem Tag seiner Bekanntgabe zunächst bis zum 6. November 2025 wirksam. Die Auftragsbekanntmachung gilt nicht als Beginn der Auftragsausführung. Ein Auftragsschein wird ausgestellt, um mit der tatsächlichen Inbetriebnahme der Dienste am 7. November 2024 zu beginnen. In diesem Zeitraum muss der Auftragnehmer nach Bekanntgabe des Auftrags alle Leistungen erbringen, die für die Einhaltung dieser Frist für die Inbetriebnahme erforderlich sind. Nach Ablauf der Anfangsphase kann der Auftrag stillschweigend dreimal um jeweils ein Jahr (12 Monate) verlängert werden. Der nachstehend angegebene geschätzte Wert entspricht dem Höchstwert der beiden Lose über die Höchstdauer
https://www.marches-publics.info/mpiaws/index.cfm?fuseaction=demat.termes&IDM=1485060
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