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Veröffentlicht08/10/2025
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Frist07/11/2025
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Öffnung der Angebote07/11/2025
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Vergeben16/12/2025
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Heute28/05/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
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SZP/243-172/2025, Lieferung von Geräten zum Scannen von Textilbändern im Rahmen des Projekts „Technologiezentrum für öffentliche Sicherheit“ Nr. FEDS.01.01-IZ.00-0003/24
1. Gegenstand des Vertrags ist: Lieferung eines Geräts zum Scannen von Textilbändern im Rahmen des Projekts „Technologiezentrum für öffentliche Sicherheit“ Nr. FEDS.01.01-IZ.00-0003/24. Der Vertragsgegenstand umfasst die Lieferung des Geräts, die Montage, Installation, Inbetriebnahme und Anweisung (online, in polnischer oder englischer Sprache für mindestens 4 Personen) und die Überprüfung der Richtigkeit des Betriebs an dem vom Besteller am Sitz des Bestellers angegebenen Ort. CPV-Code: 38500000-0 Kontroll- und Forschungsausrüstung Alle Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertragsgegenstands, einschließlich Lieferung, Versicherung, Risiko, Inbetriebnahme, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 2. Lieferort: Technische Universität Breslau, ul. na Grobli 15, 50-421 Wrocław, Gebäude L-1, 046. 3. Eine ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstands ist Anhang 2 der FTZ-OPZ zu entnehmen. 4. Der detaillierte Leistungsumfang des Auftragsgegenstands, bei dem es sich um den Entwurf der Bestimmungen des öffentlichen Auftrags handelt, ist im Mustervertrag enthalten, der Anhang 3 der FHZ darstellt. 7. Gemäß Art. 257 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen sieht der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit vor, das betreffende Verfahren zu annullieren, wenn ihm die Mittel, die der öffentliche Auftraggeber zur Finanzierung des gesamten Auftrags oder eines Teils davon bereitstellen wollte, nicht zugewiesen wurden. 8. Der öffentliche Auftraggeber sieht die Anwendung des sogenannten Reverse-Verfahrens gemäß Artikel 139 Absatz 1 des Vergabegesetzes vor, d. h. Der öffentliche Auftraggeber prüft und bewertet zunächst die Angebote und trifft dann eine qualitative Auswahl des Auftragnehmers, dessen Angebot am besten bewertet wurde, da keine Ausschlussgründe vorliegen und die Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren nicht erfüllt sind. 9. Der Auftragnehmer ist ab dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote bis zum 05.02.2026r (90 Tage) an das Angebot gebunden. 10. Das Angebot muss Folgendes umfassen: 10.1.das Angebotsformular des Auftragnehmers – ein interaktives Formular, das auf der e-Procurement-Plattform verfügbar ist und insbesondere den Angebotspreis für den gesamten Vertragsgegenstand angibt; 10.2. die in Abschnitt genannte Erklärung VII Punkt 1 SWZ – JEDZ – ein interaktives Formular, das auf der Plattform für die elektronische Auftragsvergabe verfügbar ist; 10.3.Erklärung gemäß Abschnitt VII Nummer 1a der FHZ - (bzw.) Erklärungen Nr. 5.1 und 5.2 zur FHZ; 10.4. (falls zutreffend) die Verpflichtung des in Abschnitt genannten Anbieters Punkt VII Nummer 6 der FHZ; 10.5. (falls zutreffend) der Nachweis des Vorbehalts von Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen, gemäß X Nummer 6; 10.6.Dokument(e), aus denen das Recht zur Unterzeichnung des Angebots gemäß Abschnitt entsteht X Nummer 15 der FHZ; (falls zutreffend) die entsprechenden Vollmachten gemäß Kapitel X Nummer 16 der FHZ; 10.7. (falls zutreffend) Erklärung der Auftragnehmer, die gemeinsam den Auftrag beantragen - gemäß Artikel 117 Absatz 4 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge 10.8.PREVIOUS EVIDENCE MEANS, die bestätigen, dass die vom Auftragnehmer angebotenen Lieferungen die vom Auftraggeber festgelegten Anforderungen erfüllen, umfasst: Beschreibung des angebotenen Vertragsgegenstands – technische Spezifikation des angebotenen Vertragsgegenstands zusammen mit möglichen Informationen für Auftragnehmer – zur Feststellung der Konformität des angebotenen Produkts/Sets mit den in Anhang 2 der FHZ aufgeführten Anforderungen des Auftraggebers – ergänzt Anhang 2 der FHZ. Der öffentliche Auftraggeber berücksichtigt die vom Auftragnehmer in Anhang 2 der FTZ OPZ col angegebenen Nachweise. Angebotene Parameter – Bestätigung der Einhaltung der Anforderungen durch die vom Auftragnehmer angebotenen Parameter. Hat der Auftragnehmer die betreffenden Nachweise nicht vorgelegt oder sind die betreffenden Nachweise unvollständig, fordert der öffentliche Auftraggeber gemäß Artikel 107 des Vergabegesetzes, dass sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist (derzeit am Tag ihrer Vorlage) vorgelegt oder ergänzt werden. Diese Regel gilt nicht, wenn das Angebot trotz Vorlage der betreffenden Beweismaßnahme abgelehnt wird oder Gründe für die Ungültigerklärung des Verfahrens vorliegen. 11.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Angebot eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, dass es nicht ausgeschlossen ist und die Bedingungen für die Teilnahme an dem Verfahren erfüllt. Der Auftragnehmer legt diese Erklärung in Form eines einheitlichen europäischen Auftragsdokuments (im Folgenden „SED“) vor, das Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 darstellt. 11a. Die SEDZ deckt die Ausschlussgründe gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 833/2014 in der durch die Verordnung (EU, Euratom) 2022/576 geänderten Fassung nicht ab. Daher fügt der Auftragnehmer dem Angebot eine Erklärung bei, die von der Erklärung auf dem EEDZ-Formular getrennt ist (im Einklang mit Anhang II). Nummer 5.1 der FHZ für den Auftragnehmer/Auftragnehmer, der den Vertrag gemeinsam beantragt, und Anhang Nr. 5.2 der FHZ für die Einrichtung, die die Mittel bereitstellt). 11.3. Beantragen die Auftragnehmer den Vertrag gemeinsam, so legt jeder Auftragnehmer, der den Vertrag beantragt, die Energieeffizienzrichtlinie vor. 11.4. Der Auftragnehmer legt, wenn er sich auf die Kapazitäten oder die Situation der Ressourcenlieferanten verlässt, zusammen mit seinem SED2 auch den Ressourcenlieferanten vor. Betrifft er den Auftragnehmer, so stützt er sich auf die Ressourcen der Stellen, die Ressourcen zur Verfügung stellen, im Sinne von Artikel 118 Absatz 1 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, legt er zusammen mit dem Angebot eine Verpflichtung der Stelle vor, die Ressourcen zur Verfügung stellt – Einzelheiten zu Kapitel VIII der FHZ
https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/search/list/ocds-148610-e358fecf-9030-4ae5-95eb-7ecd39ded48c
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