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Veröffentlicht26/06/2025
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Frist01/07/2025
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Annulliert16/10/2025
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Heute19/07/2026
Hilfsprogramme
Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, aber ohne Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik) sowie weitere Leistungen
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH (MZG) plant die energetische Sanierung der Klinik Martinusquelle mit Thermalschwimmbad und Sporthalle. Die Klinik Martinusquelle wird während der gesamten Umbauphase voll in Betrieb und alle Patienten weiterhin vor Ort sein. Die Sanierung erfolgt abschnittsweise. Die Gebäudeteile, die von der Sanierung betroffen sind, werden im Rahmen der Projektrealisierung leer gezogen und können dann in einem Zug saniert werden. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 8,62 Mio. EUR netto veranschlagt. Die anrechenbaren Kosten (netto) für die hier angefragten Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung (Teil B) gesondert ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen eines offenen Verfahrens die Vergabe der Fachplanung mit dem Leistungsbild Bauphysik gem. Anlage 1 Ziff. 1.2 (zu § 3 Abs. 1) HOAI 2021 (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, aber ohne Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik), Leistungsphasen 1-7, unter Einbezug der DIN 18599 erfolgen. Erforderlich werden dabei insbesondere die weiteren Leistungen (diese bilden einen Bestandteil der Ausgangsbeauftragung und werden in der Leistungsbeschreibung (Teil B) aufgeführt): - Gebäudesimulation, Förderabgleich, Energiekennwerte, Erstellung eines energetischen Konzepts - Wärmebrückenanalyse, Detailentwicklung, Qualitätssicherung - Energetische Baubegleitung, Blower-Door-Tests, Thermografie - Erstellung Energieausweis, Fördernachweise, Abschlussbericht - GEG-Nachweise, CO2-Einsparung/Senkung des Primärenergiebedarfs gem. Vorgaben des EFRE-Zuwendungsbescheids, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist - Wärmebrückenbewertung und Ausführungsdetails Mindestens vergeben werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Ausgangsbeauftragung). Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise in folgenden Stufen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 4 (Ausgangsbeauftragung), - Stufe 2: Leistungsphasen 5 - 6 - Stufe 3: Leistungsphase 7 Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind - soweit sie mit dem Zuwendungsbescheid geförderte Leistungen betreffen - EFRE-konform zu erbringen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Erwartet wird eine Zusammenarbeit aller Fachplaner zur Zielerreichung der Förderkriterien.
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS5S30
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS5S30
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