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Annulliert12/12/2023
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Heute15/08/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Straßenkehrmaschine
Gegenstand des Auftrags ist die Anschaffung einer „Kehrmaschine“ im Wege eines dreimonatigen öffentlichen Auftrags. Zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens muss Nuclearelectrica SERV S.R.L. mehrere Dienstleistungsverträge erfüllen, für die es notwendig ist, die Logistik mit einer Straßenkehrmaschine auszustatten, um die laufenden Aktivitäten zu operationalisieren und zu rationalisieren. Der Kauf der Straßenkehrmaschine ist erforderlich, um mit eigenem Personal und eigenen Mitteln die Instandhaltung und Reinigung der Räume außerhalb des geschützten Bereichs gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung Nr. CR#36827, Rev. 7 zum Vertrag Nr. 186/12.07.2023 über „Präventiv-Korrektur-Wartungsleistungen für die Räume außerhalb des geschützten Bereichs“ sicher und effizient durchzuführen. Durch den Kauf der Straßenreinigungsmaschine soll ein gleichbleibendes Reinigungsniveau auf einer erweiterten Fläche erreicht werden, wodurch der Aufwand und die Zeit für das manuelle Kehren reduziert werden. Die Straßenkehrmaschine ist so konzipiert, dass sie in der Lage ist, Schmutz und Ablagerungen zu entfernen, um Unfälle zu verhindern und eine sichere Bewegung für Fußgänger und Fahrzeuge zu gewährleisten. Mit Hilfe von rotierenden Bürsten und Saugsystem kann es Blätter von Straßen, Gehwegen oder Parkplätzen sammeln. Diese Maschine kann auch angepasst und im Winter verwendet werden, um Schnee, Sand und Salz nach dem Reinigen von Schnee zu entfernen. Die Straßenkehrmaschine kann große Bereiche in kurzer Zeit reinigen, was besonders nützlich für Hauptverkehrsadern, Parkplätze oder Bürgersteige ist, und an Orten wie Ecken, Treppen und engen Bereichen, wo die Kehrmaschine nicht erreichen kann, wird mit Personal intervenieren, das manuelles Kehren durchführt. Fristen für die Einreichung/Antwort auf Ersuchen um Klarstellungen/zusätzliche Informationen: A. Gemäß Artikel 160 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 98/2016 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in der geänderten Fassung beträgt die Frist, innerhalb der jeder interessierte Wirtschaftsteilnehmer das Recht hat, Klarstellungen oder zusätzliche Informationen in Bezug auf die Ausschreibungsunterlagen anzufordern, höchstens 17 Tage vor der Frist für die Einreichung der Angebote. B. Gemäß Artikel 160 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 98/2016 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in der geänderten Fassung wird der öffentliche Auftraggeber am 10. Tag vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote klar und vollständig auf alle Ersuchen um Klarstellung/zusätzliche Informationen antworten. Enden diese Fristen in arbeitsfreien Tagen, so antwortet der öffentliche Auftraggeber am letzten Arbeitstag vor dieser Frist.
34921100 - Straßenkehrmaschinen
34144000 - Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
34140000 - Schwerlastfahrzeuge
90000000 - Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
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