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Veröffentlicht09/06/2011
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Frist19/07/2011
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Heute09/09/2026
Hilfsprogramme
D-Berlin: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217 a SGB V. Der GKV-Spitzenverband ist weiterhin der Spitzenverband Bund der Pflegekassen gemäß § 53 SGB XI. Seine Mitglieder sind die gesetzlichen Krankenkassen. Er vertritt die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Bundesebene und gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland.
Für die vielen und unterschiedlichen Aufgaben, die im GKV-Spitzenverband wahrgenommen werden, wird eine regelmäßige Unterstützung durch Leiharbeitnehmer benötigt. Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt daher den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Arbeitnehmerüberlassung zur Unterstützung für folgende Tätigkeitsbereiche: Bürotätigkeiten, IT-gestützte Massendatenverarbeitung sowie Sitzungssaalbetreuung.
Rahmenvereinbarung mit single Wirtschaftsteilnehmer
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