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Veröffentlicht12/08/2025
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Frist22/08/2025
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Öffnung der Angebote22/08/2025
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Vergeben23/10/2025
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Heute28/05/2026
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Strombezug für 2026 für: Kreis Piotrków, die Stadt Piotrków Trybunalski und die Gemeinden des Kreises Piotrków: Aleksandrów, Czarnocin, Gorzkowice, Grabica, Łęki Szlacheckie, Moszczenica, Ręczno, Rozprza, Sulejów, Wola Krzysztoporska, Wolbórz
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
1. Gegenstand der Bestellung ist: Strombeschaffung für: Kreis Piotrków und seine Organisationseinheiten, Stadt Piotrków Trybunalski und seine Organisationseinheiten, Gemeinden des Bezirks: Aleksandrów, Czarnocin, Gorzkowice, Grabica, Łęki Szlacheckie, Moszczenica, Ręczno, Rozprza, Sulejów, Wola Krzysztoporska, Wolbórz und alle Organisationseinheiten, die auf der Grundlage einer gemeinsamen Ausschreibungsvereinbarung zu den genannten Gemeinden gehören. Insgesamt bis 1955 Energieverbrauchspunkte zu gleichen Preiskonditionen pro 1 MWh für alle Tarife. 2.Eine ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstands ist in Anhang Nr. 12 der FHZ – Ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstands beschrieben. 3.Der Auftraggeber behält sich die Verpflichtung zur persönlichen Erfüllung wesentlicher Aufgaben durch den Auftragnehmer nicht vor. 4. Der Besteller sieht keine elektronische Auktion vor. 5.Der Auftraggeber führt kein Verfahren zum Abschluss eines Rahmenvertrags durch. 6. Für das Verfahren gelten die Bestimmungen über die bestellten Lieferungen. 7.Der Auftraggeber gestattet die Einreichung von Teilangeboten nicht. Der öffentliche Auftraggeber lässt die Einreichung von Teilangeboten aufgrund der besonderen Art des Auftragsgegenstands und der Tatsache nicht zu, dass die Ausführung seiner einzelnen Teile durch verschiedene Auftragnehmer aus Sicht der finanziellen Interessen des öffentlichen Auftraggebers nicht angemessen oder optimal wäre, da dies zu übermäßigen Kosten für die Ausführung des Auftrags führen könnte. Durch die Durchführung eines einzigen Verfahrens können alle gemeinsam tätigen öffentlichen Auftraggeber möglicherweise günstigere Preiskonditionen erzielen als bei einem von jedem öffentlichen Auftraggeber durchgeführten Vergabeverfahren – Größenvorteile. 8.Der Besteller erlaubt die Abgabe von Variantenangeboten nicht. 9.Der Auftraggeber sieht keine Auftragsvergabe an den bestehenden Auftragnehmer für die in Art. 1 Nr. 8 des PPL-Gesetzes. 10.Der Vertrag betrifft kein von der Europäischen Union kofinanziertes Projekt oder Programm. 11.Der öffentliche Auftraggeber sieht nicht vor, dass nur Auftragnehmer, die den Status von geschützten Werkstätten haben, und andere Auftragnehmer, deren Tätigkeiten oder die Tätigkeiten ihrer organisatorisch getrennten Einrichtungen, die den Auftrag ausführen werden, die soziale und berufliche Integration von Personen umfassen, die Mitglieder sozial marginalisierter Gruppen sind, insbesondere der in Art. 1 Nrn. 1 bis 10 des PPL-Gesetzes.
https://powiat-piotrkowski.ezamawiajacy.pl
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Art: price
Beschreibung: W SWZ
Gewichtung (Prozentanteil, genau) :
Postanschrift:
Ort: Kraków
Postleitzahl: 30-417
Land:
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.