-
Heute16/08/2026
Hilfsprogramme
Verhandlungsverfahren zur Beauftragung notärztlicher Leistungen im Rettungsdienst am Notarztstandort Rheinbach ohne Teilnahmewettbewerb
Der Rhein-Sieg-Kreis beabsichtigt, als Träger des öffentlichen Rettungsdienstes zur Erfüllung seines Sicherstellungsauftrages gemäß § 6 RettG NRW geeignete Krankenhäuser mit der notärztlichen Besetzung von einem Notarzteinsatzfahrzeug am Notarztstandort Rheinbach und damit einem Teil der notärztlichen Versorgung der Bevölkerung im Rhein-Sieg-Kreis für die Dauer von fünf Jahren zzgl. einer fünfmaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr zu beauftragen. Leistungsausführungsbeginn ist der 01.01.2025. Der Notarztstandort ist an der Rettungswache, Boschstr. 5, 53359 Rheinbach untergebracht. Aufgrund der Befristung des bestehenden Vertrages bis zum 31.12.2024 ist der Notarztdienst am Notarztstandort Rheinbach in den folgenden Zeiten neu zu vergeben: Montag 18:30 Uhr bis Dienstag 06:30 Uhr, Dienstag 18:30 Uhr bis Mittwoch 06:30 Uhr, Mittwoch 18:30 Uhr bis Donnerstag 06:30 Uhr, Donnerstag 18:30 Uhr bis Freitag 06:30 Uhr und Freitag 18:30 Uhr bis Montag 06:30 Uhr sowie an gesetzlichen Feiertagen rund um die Uhr. Die darüberhinausgehenden Zeiten sind durch einen separaten Vertrag sichergestellt. Die Auswahl des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters erfolgte im Wege eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unter Beteiligung von vier geeigneten Krankenhäusern, die im Rahmen der im Vorfeld des Vergabeverfahrens durchgeführten Markterkundung unter Beteiligung von zehn Krankenhäusern ihr Interesse an der Leistungserbringung und ihre Leistungsfähigkeit bekundet haben. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-Ante Transparentbekanntmachung. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss mit dem Bieter Helios Klinikum Bonn/Rhein-Sieg (Von-Hompesch-Str. 1, 53123 Bonn) in Trägerschaft der Helios Klinikum Siegburg GmbH (Ringstr. 49, 53721 Siegburg) wird frühestens nach zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.