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Angekündigt15/07/2019
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Heute08/08/2026
Hilfsprogramme
Österreich-Großkirchheim: Straßentransport/-beförderung
Im Bereich der bestehenden Kraftfahrlinien 5108 wird eine Zusatzbestellung gemäß § 23 Abs. 1 Kraftfahrliniengesetz auf Basis einer Dienstleistungskonzession durchgeführt. Die gegenständlichen Linien bedienen die Strecken zwischen Winklern und Heiligenblut. Geplant ist eine Verdichtung von Montag bis Freitag sowie ein Wochenend- und Feiertagsverkehr. Die Verkehrsdienste sind unter Anwendung des Verbundtarifs und anderen Verbundbedingungen der Kärntner Linien zu erbringen. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gelten die Anforderungen gemäß Kraftfahrliniengesetz bzw. der VO 1071/2009. Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge haben den Anforderungen des § 39 KflG zu entsprechen.
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