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Veröffentlicht24/02/2026
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Frist09/03/2026
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Öffnung der Angebote09/03/2026
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Vergeben28/04/2026
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Heute21/08/2026
Hilfsprogramme
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„Lieferung brandneuer Stadtbusse der MAXI-Klasse in Form von Betriebsleasing – 1 Basisvertrag, 2 Optionen“
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
1.1. Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung in Form des Betriebsleasings von brandneuen Stadtbussen der MAXI-Klasse (Produktionsjahr 2026 oder neuer): 1.1.1. Basisvertrag – 1 (ein) Stück; 1.1.2. das Optionsrecht – bis zu 2 (zwei) Einheiten unter den in der FHZ und im Mustervertrag festgelegten Bedingungen; die Option wird durch eine einseitige Erklärung des Bestellers innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist und zu den darin festgelegten Bedingungen ausgelöst. 1.2. Lieferzeiten: 1.2.1. Bus Nr. 1 – Garantierter Service: Lieferung bis spätestens 31.10.2026. 1.2.2. Bus Nr. 2 – Optionsrecht (erste Einheit): innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag der Übergabe der Erklärung des Bestellers über die Ausübung des Optionsrechts an den Auftragnehmer. 1.2.3. Bus Nr. 3 – Optionsrecht (2. Einheit): Lieferung der Erklärung des Arbeitgebers über die Ausübung des Optionsrechts an den Auftragnehmer im Jahr 2027 innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Übergabe dieser Erklärung an den Auftragnehmer (jedoch frühestens ab dem 01.04.2027) 1.3. Optionsrecht – Auslösemodus und Meldung: 1.3.1. Das Optionsrecht wird durch eine einseitige Erklärung des Auftraggebers ausgeübt, die dem Auftragnehmer in elektronischer Form an die im Vertrag angegebene Adresse (Anhang 6 der FHZ) übermittelt wird. Die Erklärung muss insbesondere Folgendes enthalten: die Anzahl der zu startenden Einheiten, die Angabe „Bus Nr. 2“ / „Bus Nr. 3“, die Angabe des geplanten Liefertermins und einen Verweis auf die Finanzierungsbedingungen, die sich aus dem Angebot und dem Mustervertrag ergeben. 1.3.2. Frist für die Notifizierung: a) für Bus Nr. 2 (erster Punkt unter dem Optionsrecht) – der Auftraggeber teilt dies dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor dem in Punkt 4.3.2 für Bus Nr. 2 angegebenen Liefertermin mit; b) für Bus Nr. 3 (zweiter Punkt unter dem Optionsrecht) – Der Besteller gibt den vorgeschlagenen Liefertermin (im Vergleich zu 2027 frühestens am 01.04.2027) an und teilt dies dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor diesem Datum mit. 1.3.3. Umfang der Optionen: Der Kunde kann die Option im Bereich von 0, 1 oder 2 Stück nutzen. Insbesondere: a) Der Besteller darf nur Bus Nr. 2, nur Bus Nr. 3, beide Teile oder kein Teil betreiben; b) die Ausübung der Option in dem Abschluss eines separaten Operating-Leasingvertrags für eine bestimmte Einheit unter den im Mustervertrag – Anhang 6 der FHZ – festgelegten Bedingungen besteht; In der Regel werden die Optionen in folgender Reihenfolge aktiviert: zuerst Bus Nr. 2, dann Bus Nr. 3, es sei denn, der Besteller entscheidet in der Erklärung über die Aktivierung der Option anders. 1.3.4. Das Fehlen einer Verpflichtung zur Nutzung der Option begründet keine Schadensersatzhaftung des Bestellers und stellt keine Vertragsverletzung dar. 1.3.5. Wirkung der Notifizierung: Nach Abgabe der Erklärung gemäß Nummer 4.4.1 an den Auftragnehmer schließen die Vertragsparteien unverzüglich einen gesonderten Vertrag über die gestartete Kunst (gemäß Anhang 6) mit dem in der Mitteilung angegebenen Liefertermin und den Finanzierungsbedingungen, die sich aus dem Angebot und dem Mustervertrag ergeben. 1.3.6. Die Bestimmungen über Lieferort, Empfang, Garantie/Garantie, Einbau von Geotik/ITS-Geräten und Zulassungsdokumente gelten entsprechend für im Rahmen der Option gelieferte Busse. 1.4. Die Lieferung beinhaltet den Transfer von Bussen zum Hauptsitz des Arbeitgebers: ul. Szymony 17A, 34-500 Zakopane (Provinz Małopolskie), auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers am Tag des von den Parteien vereinbarten Eingangs. Die Abholung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Verfahren und den im Vertrag festgelegten Unterlagen. 1.5. Allgemeine Anforderungen an den Auftragsgegenstand: 1.5.1. Die Busse müssen brandneu sein (Produktionsjahr 2026 oder neuer), gemäß den Bestimmungen über den Straßenverkehr und die Genehmigung hergestellt werden, über einen aktuellen Typgenehmigungsbogen oder andere Dokumente verfügen, die den Verkehr und die Zulassung im Hoheitsgebiet der Republik Polen gemäß den allgemein geltenden Bestimmungen ermöglichen. 1.5.2. Die verwendeten Konstruktions- und technischen Lösungen sind zu prüfen; die Fahrzeuge dürfen keine Prototypen sein und müssen aus der Serienproduktion im aktuellen Angebot des Herstellers/Lieferanten stammen. 1.5.3. Busse müssen den geltenden Normen und Vorschriften (einschließlich der technischen Bedingungen für Fahrzeuge und des Umfangs der erforderlichen Ausrüstung) – oder gleichwertig, wenn Normen/technische Spezifikationen oder Konformitätsbewertungen zulässig sind – im Einklang mit den in Artikel 99 Absatz 2 genannten Grundsätzen entsprechen. 5-6 des PHP-Gesetzes. 1.5.4. Es ist zulässig, Teile, Baugruppen und Materialien zu verwenden, die auf dem EU-Markt und im Dienstleistungsnetz des Auftragnehmers verfügbar sind. 1.5.5. Stützstruktur aus rostfreien oder hartrostenden Materialien; im letzteren Fall vollwertiger Korrosionsschutz, der den Betriebsbedingungen (z. B. Kataphorese) gemäß der Technik und den Normen entspricht, oder gleichwertig. 1.5.6. Fahrzeuge müssen einen störungsfreien Betrieb im Umgebungstemperaturbereich von -25°C bis +40°C gewährleisten und die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Betriebsparameter erfüllen. 1.5.7. Werden während der Vertragserfüllung neue verbindliche technische Anforderungen/Normen bekannt gegeben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese anzuwenden, bevor er die Fahrzeuge als Teil der vertraglichen Vergütung (gemäß Artikel 455 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge) an den öffentlichen Auftraggeber übergibt.
https://ezamowienia.gov.pl
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66114000 - Finanzierungs-Leasing
34121100 - Busse für den öffentlichen Verkehr
34144000 - Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
34140000 - Schwerlastfahrzeuge
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Postleitzahl: 01-066 Warszawa
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Offizielle Bezeichnung: Autobagi Polska Sp. z o.o.
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Ort: Głogoczów.
Postleitzahl: 32-444
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