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Veröffentlicht17/09/2024
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Heute11/08/2026
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Konzession für den Betrieb von Wechselstuben am Flughafen Brüssel
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
Im Rahmen dieses Verfahrens möchte die Brussels Airport Company eine Vereinbarung mit einem Betreiber schließen, der für etwa fünf Jahre Währungsumtauscheinheiten am Flughafen Brüssel betreiben wird (siehe Antrag auf Vorschlag). Der Gegenstand der Konzession ist wie folgt zusammengefasst: The exploitation of four (4) Units and three (3) Kiosks in the following airport zones - One (1) Unit in the Departure Hall (Unit to be built) - One (1) Unit in the Departure Hall (Unit already available, next to the Customs Office) (for VAT refund activities mainly) - One (1) Unit in the Arrival Hall (Unit to be built) - One (1) Unit in Pier B / Gallery of Light (Unit already available, next to the Customs Office) (for VAT refund activities mainly) - One (1) Kiosk in Pier A / Topaz (Kiosk to be installed) - One (1) Kiosk in Pier A / T-zone (Kiosk to be installed) - One (1) Kiosk in Pier B / Gallery of Light (Kiosk to be installed) where the Operator must provide the following service categories in the Units and the Kiosks - Currency exchange activities (minimum currency to be offered: Gemeinsame Währung) - Online-Währungsumtausch mit Abholung an einer Einheit oder einem Kiosk - Rückerstattung der Mehrwertsteuer - Bareinzahlung durch Flughafenpartner (Geldeinzahlung und Zustelldienste auf Zahlungskonten) - Rückkaufgarantie - Barvorschuss in Euro auf Kredit- und Zahlungskarten - Internationale Geldüberweisungen Neben den oben genannten Dienstleistungen kann der Betreiber (nicht obligatorisch) die folgenden Servicekategorien in den Einheiten und Kiosken anbieten: - Anbieten von Zahlungsmitteln für Passagiere, die ihr Zahlungsmittel aufgrund von Umständen verloren haben - Reisende prüfen: Verkauf von Schecks, Einlösung von Schecks und Rückzahlung verlorener und gestohlener Schecks – Mitgliedsprämien – Helpdesk-Dienste (per E-Mail oder Telefon) – Internationale Telefonkarten / E-Sim – Kreditkarten mit mehreren Währungen – Bargeldautomat (Euro in Fremdwährung und umgekehrt) – Sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Devisengeschäften (vorbehaltlich der Genehmigung durch die BAC) Nutzung von zwei (2) Geldautomaten in Fremdwährung, die sich in den folgenden Flughafenzonen befinden und in das jeweilige Referat integriert sind: - Abflughalle (zu installierende Geldautomaten) - Ankunftshalle (zu installierende Geldautomaten), in der der Betreiber nur Fremdwährungen mit mindestens 2 Fremdwährungen (US-Dollar und britische Pfund) bereitstellen muss. Geldautomaten müssen mehrsprachig sein (EN, NL, FR, DE).
https://www.publicprocurement.be/supplier/enterprises/0/tendering-workspaces/publication-workspace-detail/47757f99-31c9-4291-8aa6-dd13366553db/general
https://www.publicprocurement.be/supplier/enterprises/0/tendering-workspaces/publication-workspace-detail/47757f99-31c9-4291-8aa6-dd13366553db/general
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