-
Veröffentlicht06/03/2025
-
Frist04/04/2025
-
Vergeben03/09/2025
-
Heute13/10/2025
Hilfsprogramme
Gebäudeplanung für die folgende Maßnahme: Erweiterung der Sieben-Meilen-Grundschule Bokel [Rietberg]
Die Stadt Rietberg beabsichtigt Planungsleistungen für die Erweiterung der Grundschule Bokel in Rietberg zu vergeben. Dieses Erfordernis ergibt sich aus dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Die Grundschule Bokel ist 1994 - 95 als einbündige Anlage mit nach Norden orientierten Klassenräumen errichtet worden. Die Klassenräume werden durch eine vollständig verglaste Halle mit einläufiger Treppe erschlossen. Mit der gleichzeitig errichteten Einfeld-Sporthalle, die westlich an den Schulriegel anschließt, wird der nach Süden offene Schulhof gebildet. Organisatorisch sind die beiden Schulstandorte Bokel und Westerwiehe als Grundschulverbund der Stadt Rietberg zusammengefasst. Der neue Baukörper soll im Osten an den Bestandsbau anschließen. Dieser Standort ist in den politischen Gremien diskutiert und abgestimmt werden. Zudem soll der Erweiterungsbau die barrierefreie Erschließung (auch des Bestandsgebäudes) sicherstellen. Die Fertigstellung ist derzeit bis Ende 2027 vorgesehen. Die Gesamtkosten (KG 200 - 600) der Maßnahme werden aktuell mit rund 2,4 Mio. Euro / brutto angesetzt. Für die Maßnahme ist eine "Zuwendung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Ganztagsausbau) beantragt worden.
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBE5C1C
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBE5C1C
Postanschrift:
Ort: Dortmund
Postleitzahl: 44135
Land:
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.