-
Veröffentlicht18/02/2022
-
Frist16/03/2022
-
Öffnung der Angebote16/03/2022
-
Heute20/08/2026
Hilfsprogramme
Deutschland-Meißen: Finanzierungs-Leasing
Die Stadtverwaltung Meißen beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Leasinggeber. Die Stadtverwaltung Meißen als Arbeitgeberin und gleichzeitig Leasingnehmerin stellt ihren Beschäftigten Fahrräder bzw. Pedelecs (Leasingobjekte) zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Derzeit sind ca. 450 Personen im der Stadtverwaltung Meißen beschäftigt ca. 85 Prozent dieser Personen sind zur Brutto-Gehalts-Umwandlung berechtigt. Es wird weiter davon ausgegangen, dass maximal 15 Prozent davon, von dem Angebot Gebrauch machen. Danach wird ein Volumen von ca. 55 Einzel-Leasingverträgen erwartet. Der Vertrag wird pauschal für alle Beschäftigten abgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt (ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder mit Unterauftragnehmern) für die Stadtverwaltung Meißen Leasing und Versicherung der Leasingobjekte, Serviceleistungen (Wartung/Reparatur) sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse. Die Beschäftigten, welche die Leistung in Anspruch nehmen, tragen jeweils die Kosten für das geleaste Objekt. Die Abrechnung erfolgt im Wege einer Gehaltsumwandlung. Die auf der Vereinbarung basierenden Einzel-Leasingverträge haben eine fixe Laufzeit von 36 Monaten. Die Laufzeit der Einzelleasingverträge kann die Laufzeit der Rahmenvereinbarung überdauern. Es gibt keine Mindestabnahmemenge. Für die Versicherung werden Mindestbedingungen vorgegeben.
Offizielle Bezeichnung: Stadt Meißen
Postanschrift: Markt 1
Ort: Meißen
NUTS-Code DED2E
Postleitzahl: 01662
Land: DEU
Kontaktperson: Vergabestelle
Hauptadresse: https://www.stadt-meissen.de
Elektronisch über:
www.evergabe.de
Rahmenvereinbarung mit single Wirtschaftsteilnehmer
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.