-
Veröffentlicht13/09/2024
-
Frist11/10/2024
-
Öffnung der Angebote11/10/2024
-
Heute30/09/2026
Hilfsprogramme
Beschaffung von Versicherungsleistungen
Beschaffung von Versicherungsdienstleistungen (Gebäude/Inhalt) Versicherungen. „Speziell für Städte und Gemeinden wurde das Konzept einer Globalversicherung entwickelt. Dabei wird der jeweilige Gebäude-/Inventarbestand abstrakt versichert. Im Schadenfall wird „auf erstes Risiko“ entschädigt, so dass eine evtl. Unterversicherung nicht berechnet werden muss. Die abstrakte Form der Versicherung deckt wahlweise alle Risiken (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl/Vandalismus) für die „Stadt /Gemeinde/Schulverband/Eigenbetriebe“ ab. Der Versicherungsschutz wird „auf erstes Risiko“ gewährt, so dass Schäden bis zur vereinbarten Höchstentschädigungssumme in jedem Schadenfall abgedeckt sind. Dies bedeutet, dass die Gefahr einer evtl. Nicht / Unterversicherung im Rahmen der Höchst entschädigung auszuschließen ist.“ Unabhängig von der Frage einer Einstufung des Versicherungsnehmers als Großrisiko gemäß § 210 VVG in Verbindung mit Art. 10 Abs. 1 Satz 2 EGVVG gelten die Bestimmungen des VVG und die nachfolgenden Regelungen dieses Rahmenvertrages. Für alle zu versichernden Objekte wird ein Rahmenvertrag erstellt. Für alle Risiken wird ein Sammelversicherungsschein erstellt. Die zu versichernden Objekte sind in einer „Objektliste“ zu erfassen. Diese wird auch Vertragsgrundlage. Das Vertragsverhältnis für die ausgeschriebene Dienstleistung beginnt am 01.01.2025 um 00:00 Uhr. Der Versicherungsvertrag endet einheitlich für alle Objekte am 31.12.2027 um 24:00 Uhr.
https://www.subreport.de/E69621363
https://www.subreport.de/E69621363
Art: price
Beschreibung: 100 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau) :
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.