-
Veröffentlicht25/07/2022
-
Frist22/08/2022
-
Öffnung der Angebote22/08/2022
-
Vergeben20/09/2022
-
Heute19/08/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
Deutschland-Düsseldorf: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden offenen Verfahrens einen Wirtschaftsteilnehmer für die Wahrnehmung der Aufgaben einer Servicestelle zur Begleitung des Landesprogramms "Familienzentren in Nordrhein-Westfalen" zu beauftragen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Mindestanforderungen an den Auftragnehmer.
Leistungsbeginn ist der 01.10.2022. Die Wahrnehmung der Aufgaben einer Servicestelle zur Begleitung des Landesprogrammes "Familienzentren in NRW" ist für einen Zeitraum von 24 Monaten festgelegt, daher ist als Leistungsende der 30.09.2024 vorgesehen.
Mit der Beauftragung ist eine (1) Verlängerungsoption von weiteren 24 Monaten möglich. Die maximale Laufzeit der Begleitung des Landesprogramms "Familienzentren in NRW" beträgt somit vier (4) Jahre.
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y6LYYDC
75131000 - Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
85321000 - Verwaltungsdienste im Sozialwesen
85000000 - Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
85300000 - Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
85320000 - Dienstleistungen im Sozialwesen
Postanschrift: Friesenring 40
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: DEU
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.