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Veröffentlicht27/10/2025
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Frist26/11/2025
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Öffnung der Angebote26/11/2025
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Vergeben12/12/2025
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Heute18/01/2026
Hilfsprogramme
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Lieferung von Reagenzien, Kalibratoren, Kontrollmaterialien, Verbrauchsmaterialien zusammen mit der Vermietung eines automatischen Analysators zur Bestimmung von Proteinen, die durch immunturbidimetrische Methode in Serum, Urin und PMR spezifisch sind, Diagnosekits für UCKWUM für einen Zeitraum von 24 und 36 Monaten Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
Gegenstand des Vertrags ist die Lieferung von Reagenzien, Kalibratoren, Kontrollmaterialien, Verbrauchsmaterialien sowie die Anmietung eines automatischen Analysators zur Bestimmung spezifischer Proteine mittels immunturbidimetrischer Methode in Serum, Urin und PMR, Diagnosekits für die UCKWUM für einen Zeitraum von 24 und 36 Monaten, aufgeteilt in 2 Lose. Die detaillierte Beschreibung des Vertragsgegenstands ist Anhang 2 der SWZ – Formblatt für Sortiment und Preis, Anhang 2.1 der SWZ – Formblatt für technische und bewertete Parameter (für Los 1) Die Mindestgültigkeitsdauer der vom Vertragsgegenstand erfassten Waren beträgt: - Punkt. Teile 1 und 2 - mindestens 6 Monate ab dem Datum der Lieferung an den Sitz des Kunden. Lieferungen von Produkten mit einer kürzeren Gültigkeitsdauer können in Ausnahmefällen zulässig sein und müssen jedes Mal vom bevollmächtigten Vertreter des Bestellers genehmigt werden. OPTION RECHT: Der Auftraggeber kann auf der Grundlage von Artikel 441 des Gesetzes den Auftragnehmer im Rahmen des Optionsrechts auffordern, zusätzliche Lieferungen durchzuführen, die mit dem Gegenstand des Basisvertrags im Einklang stehen, auf den in der Beschreibung des Vertragsgegenstands, Anhang 2 der Leistungsbeschreibung, Bezug genommen wird. Der Besteller wird von dem unter Punkt genannten Wahlrecht Gebrauch machen, indem er diesbezügliche Erklärungen abgibt. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, nach seiner Wahl mehrmals oder einmal eine Erklärung über den im Rahmen des Optionsrechts vergebenen Auftrag abzugeben, bis der in § 2 Abs. 5 Anhang 4 des FHZ-Entwurfs der Bestimmungen des Abkommens (gilt für Teil 2) und § 2 Abs. 5 von Anhang 4.1. des FTZ-Vertragsentwurfs (gilt für Teil 1) Der Höchstwert des Optionsrechts darf 20 % der Vergütung des Auftragnehmers aus dem abgeschlossenen Vertrag nicht übersteigen. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
https://uckwum.ezamawiajacy.pl
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