-
Veröffentlicht18/05/2026
-
Frist26/05/2026
-
Öffnung der Angebote26/05/2026
-
Vergeben06/08/2026
-
Heute21/08/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Wartung von Klimaanlagen
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
Gegenstand des öffentlichen Auftrags ist die regelmäßige Wartung und außerordentliche Wartung (Reparatur) von Klimaanlagen, die in der Spezifikation der Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers und der Liste der Geräte festgelegt sind. Der Vertrag ist in folgende Lose unterteilt: Los 1 Wartung der Kühleinheit des Zentrums für Informatik Los 2 Wartung von "gespaltenen" Systemen und Wasserkonvektoren Los 3 Wartung von Kühleinheiten höherer Leistung Der Bieter kann ein Angebot für die Erbringung von Dienstleistungen einreichen, die Gegenstand dieses Vertrags sind, und zwar vollständig oder einzeln. Gegenstand dieses öffentlichen Auftrags ist auch die Lieferung aller Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien, die für die Erbringung der in Absatz 1 genannten Dienstleistungen erforderlich sind.
https://ejn.gov.si/ponudba/pages/aktualno/aktualno_jnc_podrobno.xhtml?zadevaId=72788
https://ejn.gov.si/ponudba/pages/aktualno/aktualno_jnc_podrobno.xhtml?zadevaId=72788
50730000 - Reparatur und Wartung von Kühlgruppen
50800000 - Diverse Reparatur- und Wartungsdienste
50320000 - Reparatur und Wartung von Personalcomputern
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.