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Gewährung eines langfristigen Bankkredits in Höhe von 7 846 134,00 PLN - Ausschreibungen der EU
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Gewährung eines langfristigen Bankkredits in Höhe von 7 846 134,00 PLN Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt

  • Vergeben
    26/11/2024
  • Heute
    06/07/2025
Status
Vergeben
Art des Auftrags
Services
Neuausschreibung
No
Käufer
Gmina Jeleśnia
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: PL225 Bielski
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
66110000 Bankdienstleistungen
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
2,460,924.50 PLN
Referenznummer der Ausschreibung
ZP.271.11.2024
Beschreibung

1. Gegenstand des Vertrags ist eine Dienstleistung, die berechtigt ist: Gewährung eines langfristigen Bankdarlehens in Höhe von 7 846 134,00 PLN im Jahr 2024 für: 1) Finanzierung des geplanten Haushaltsdefizits der Gemeinde Jeleśnia in Höhe von 5.649.134,00 PLN. 2) Rückzahlung früher entstandener Verbindlichkeiten aus der Emission von Wertpapieren und Darlehen und Krediten in Höhe von 2.197.000 PLN. 2. Das Darlehen wird in zwei Tranchen freigegeben: 1) Die erste Tranche wird bis zum 20.11.2024 in Höhe von 6 000 000,00 PLN freigegeben; 2) die zweite Tranche wird bis zum 15.12.2024 in Höhe von 1.846.134,00 PLN freigegeben; vorbehaltlich der nachstehenden Nummer 12 jedes Mal auf der Grundlage der Weisungen des Auftraggebers (Unternehmen, Bankkontonummer, in PLN ausgedrückter Betrag). Die oben genannte Anweisung ist vom Auftraggeber bis spätestens 20.11.2024 zu übermitteln. Die Zahlung jeder Tranche des Darlehens erfolgt in Form einer Überweisung auf das Girokonto des Auftraggebers innerhalb der vom Auftragnehmer im Angebotsformular angegebenen Frist (Anzahl der Arbeitstage), gerechnet ab dem Datum der Anweisung des Auftraggebers zur Aufnahme des Darlehens. 3. Das Darlehen wird zu folgenden Terminen und Beträgen zurückgezahlt: 1) I Tranche - 2025-03-28 Betrag - 25 000,00 PLN 2) II Tranche - 2025-06-28 Betrag - 25 000,00 PLN 3) III Tranche - 2025-09-28 Betrag - 25 000,00 PLN 4) IV Tranche - 2025-12-28 Betrag - 25 000,00 PLN 5) V Tranche - 2026-03-28 Betrag - 25 000,00 PLN 6) VI Tranche - 2026-06-28 Betrag - 25 000,00 PLN 7) VII Tranche - 2026-09-28 Betrag - 25 000,00 PLN 8) VIII Tranche - 2026-12-28 Betrag - 25 000,00 PLN 9) IX Tranche - 2027-03-28 Betrag - 125 000,00 PLN 10) X Tranche - 2027-06-28 Betrag - 125 000,00 PLN) X Tranche - 110,00 PLN) Betrag 2027-09-28 – 125 000,00 PLN 12) XII Tranche – Betrag 2027-12-28 – 125 000,13) XIII Tranche – Betrag 2028-03-28 – 450 000,00 PLN 14) XIV Tranche – Betrag 2028-06-28 – 450 000,00 PLN 15) XV Tranche – Betrag 2028-09-28 – Betrag 450 000,00 PLN 16) XVI Tranche – Betrag 2028-12-28 – Betrag 450 000,00 PLN 17) XVII Tranche – Betrag 2029-03-28 – Betrag 300 000,00 PLN 18) XVIII Tranche – Betrag 2029-06-28 – Betrag 300 000,00 PLN 19) XIX Tranche – Betrag 2029-09-28 – Betrag 300 000,00 PLN 20) XX Tranche – Betrag 2029-12-28 – Betrag 300 000,00 PLN 21) XX Tranche – Betrag 2030-03-28 – Betrag 425 000,00 22 PLN) XXII Tranche – 2030-06-28 Betrag – 425 000,00 PLN 23) XXIII Tranche – 2030-09-28 Betrag – 425 000,00 PLN 24) XXIV Tranche – 2030-12-28 Betrag – 425 000,00 PLN 25) XXV Tranche – 2031-03-28 Betrag – 525 000,00 PLN 26) XXVI Tranche – 2031-06-28 Betrag – 525 000,00 PLN 27) XXVII Tranche – 2031-09-28 Betrag – 525 000,00 PLN 28) XXVIII Tranche – 2031-12-28 Betrag – 525 000,00 PLN 29) XXIX Tranche – 2032-03-28 Betrag – 86 533,50 PLN 30) XXX Tranche – 2032-06-28 Betrag – 86 533,50 PLN 31) XXX Tranche – 2032-09-28-28 Betrag – 86 533,50 PLN 32) XXXII Tranche – 2032-12-28 Betrag – 86 533,50 PLN vorbehaltlich nachstehender Nummer 12. 4. Das Darlehen wird durch einen leeren Schuldschein zusammen mit einer Schuldscheinerklärung mit der Gegenzeichnung des Schatzmeisters gesichert. 5. Im Falle einer Verlängerung der Kreditlaufzeit gestattet der Besteller die Änderung der Vertragsbestimmungen über die Form der Sicherheit, die Stellung zusätzlicher Sicherheiten oder die Begrenzung der Sicherheiten. 6. Zur Berechnung der Darlehenszinsen muss der Auftragnehmer Folgendes akzeptieren: 1) die tatsächliche Anzahl der Tage in einem bestimmten Jahr (365/366), 2) der Zinssatz für das Darlehen zum WIBOR 1M-Satz vom 27.09.2024 zuzüglich der festen Marge der Bank. 7. Der Darlehenszinssatz ändert sich einmal im Monat. Der Zinssatz wird für einen Zeitraum von 1 Monat in Höhe des WIBOR 1M-Satzes ab dem letzten Arbeitstag des Monats festgelegt und gilt für die Bestimmung des Zinssatzes ab dem 1. Tag des folgenden Monats. Der Zinssatz ist variabel und ist die Summe aus dem WIBOR-Satz von 1 monatlichen Interbankeinlagen und der Marge der Bank, ausgedrückt in Prozentpunkten p.a. Die Marge der Bank ist ein fester Betrag, ausgedrückt als Prozentsatz, und gilt während der gesamten Kreditlaufzeit. Für den Fall, dass der Basiszinssatz WIBOR 1M während der Kreditlaufzeit negativ wäre, sollte der Basiszinssatz auf 0,00% festgelegt werden. Der öffentliche Auftraggeber lässt auch die Möglichkeit zu, Änderungen an der Vereinbarung vorzunehmen, und zwar in dem Teil, der die Festlegung der Vorschriften über die Darlehenszinssätze betrifft, wenn ein Ereignis eintritt, das dazu führt, dass der WIBOR-Satz nicht mehr der einzige/angemessene Zinssatz als Referenzzinssatz für Darlehen ist (z. B. Einstellung seiner Veröffentlichung). Diese Änderungen müssen sich aus der Aktualisierung des Gesetzes ergeben. 8. Die Zinsraten sind monatlich bis zum 28. eines jeden Monats vom Bankkonto des Bestellers zu zahlen, nachdem die Berechnung von der Bank eingegangen ist. 9. Der Zinssatz für das Darlehen wird nur auf die tatsächliche Schuld erhoben. Der Auftragnehmer berechnet keine Gebühren und Bankprovisionen für die Darlehenszusage, d. h. den Restbetrag des ungenutzten Darlehens, und wenn das Darlehen zu einem früheren Zeitpunkt zurückgezahlt wird, werden Zinsen bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückzahlung und nicht bis zum Vertragsende berechnet. 10. Die Bank erhebt keine vorbereitenden Provisionen sowie Gebühren und Provisionen für: 1) Gewährung und Einleitung eines Darlehens; 2) Prüfung des Antrags; 3) Auszahlung der Tranche; 4) ändern Sie den Rückzahlungsplan; 5) eine Anlage zum Vertrag; 6) vorzeitige Rückzahlung des Darlehens oder Verlängerung der Kreditlaufzeit; 7) Eröffnung und Bedienung eines Kontos für Kreditzwecke. 11. Die Bank erhebt keine zusätzlichen Gebühren und Provisionen für die Gewährung und Bedienung des Darlehens, die nicht in der SWZ aufgeführt sind. 12. Der Besteller behält sich das Recht vor: 1) Änderung des Rückzahlungsdatums der gesamten oder eines Teils der Schuld (die Änderung des Rückzahlungsdatums betrifft die vorzeitige Rückzahlung oder die Verlängerung der Kreditlaufzeit); 2) eine Änderung in Bezug auf die Möglichkeit, einen Kredit in unvollständiger Höhe aufzunehmen; 3) Änderungen der Höhe der einzelnen Tranchen in einzelnen Jahren und Anlaufterminen. Weitere Beschreibung in SWZ. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt

Einreichungsmethode
Nicht verfügbar
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Nicht verfügbar
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
Nicht verfügbar
Erfüllungsort
CPV-Code

66110000 - Bankdienstleistungen

66113000 - Kreditgewährung Aus dem Text des Verfahrens abgeleiteter CPV-Code KI-generiert

Vergabemethode
Najniższa Cena
Geschätzter Wert
Nicht verfügbar
Endgültiger Auftragswert
2,460,924.50 PLN
Auftragsvergabe
Offizielle Bezeichnung: BANK SPÓŁDZIELCZY W JELEŚNI
Postanschrift:
Ort: Jeleśnia
Postleitzahl: 34-340
Land:
Offizielle Bezeichnung: BANK SPÓŁDZIELCZY W RAJCZY
Postanschrift:
Ort: Rajcza
Postleitzahl: 34-370
Land:
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.