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Veröffentlicht11/08/2026
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Frist10/09/2026
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Öffnung der Angebote10/09/2026
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Heute13/10/2026
Hilfsprogramme
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Lieferung von Dressing-Materialien
Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung von Verbandsmaterial. Eine ausführliche Beschreibung des Vertragsgegenstands ist in Anhang 2 der Vertragsbedingungen enthalten. Der Vertragsgegenstand, frei von Sach- und Rechtsmängeln, brandneu, nicht zuvor von Dritten genutzt, diente insbesondere nicht als Vorführgegenstand und ist von guter Qualität. Es wurde auch vorher nicht überholt. Die angebotenen Medizinprodukte, die Gegenstand des Vertrags sind, müssen die Anforderungen des Medizinproduktegesetzes vom 7. April 2022 (Gesetzblatt 2022, Nr. Gesetzblatt 2024, Punkt 1620). Etikettierung der gelieferten Materialien, Gebrauchsanweisung, Produktbeschreibungen müssen in polnischer Sprache erstellt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand in Übereinstimmung mit allen in der FHZ genannten Anforderungen des Auftraggebers zu erfüllen. Der Auftragnehmer unterbreitet ein Angebot für das gesamte Los seiner Wahl unter Berücksichtigung aller Posten des betreffenden Loses. Alle in den Auftragsunterlagen festgelegten Anforderungen sind Mindestanforderungen und ihre Erfüllung ist verpflichtend. Die Nichteinhaltung der oben genannten Mindestanforderungen führt zur Ablehnung des Angebots als nicht vertragsgemäß auf der Grundlage von Art. 1 Nr. 5 des PPL-Gesetzes. Wenn der Kunde in der Beschreibung des Vertragsgegenstands Marken, Patente oder Ursprünge, Quellen oder ein bestimmtes Verfahren angibt, das die von einem bestimmten Auftragnehmer bereitgestellten Produkte oder Dienstleistungen kennzeichnet, darf er Lösungen anbieten, die den beschriebenen gleichwertig sind, sofern sie die gleichen technischen, qualitativen und funktionalen Mindestparameter beibehalten. Wird in der Beschreibung des Auftragsgegenstands auf Normen, technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Bezugssysteme gemäß Art. 1 Nummer 2 und Absatz. 3 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen ermöglicht der Arbeitgeber Lösungen, die den beschriebenen gleichwertig sind. Der Auftragnehmer, der sich auf gleichwertige Lösungen beruft, ist verpflichtet nachzuweisen, dass die von ihm angebotene Lösung den vom Auftraggeber festgelegten Anforderungen entspricht. In diesem Fall fügt der Auftragnehmer dem Angebot eine Liste gleichwertiger Lösungen sowie eine Beschreibung oder Normen bei.
https://platformazakupowa.pl/pn/wsprits_warszawa
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