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Lieferung von Dressing-Materialien - Ausschreibungen der EU
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Lieferung von Dressing-Materialien

  • Veröffentlicht
    11/08/2026
  • Frist
    10/09/2026
  • Öffnung der Angebote
    10/09/2026
  • Heute
    13/10/2026
Status
Keine Einreichungen mehr möglich
Art des Auftrags
Supplies
Neuausschreibung
No
Käufer
Wojewódzka Stacja Pogotowia Ratunkowego i Transportu Sanitarnego "Meditrans" Samodzielny Publiczny Zakład Opieki Zdrowotnej w Warszawie
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: PL911 Miasto Warszawa
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
33141110 Verbandsmaterial
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
179,000.00 PLN
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Anzahl der Lose
4
Referenznummer der Ausschreibung
40/ZP/2026
Beschreibung

Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung von Verbandsmaterial. Eine ausführliche Beschreibung des Vertragsgegenstands ist in Anhang 2 der Vertragsbedingungen enthalten. Der Vertragsgegenstand, frei von Sach- und Rechtsmängeln, brandneu, nicht zuvor von Dritten genutzt, diente insbesondere nicht als Vorführgegenstand und ist von guter Qualität. Es wurde auch vorher nicht überholt. Die angebotenen Medizinprodukte, die Gegenstand des Vertrags sind, müssen die Anforderungen des Medizinproduktegesetzes vom 7. April 2022 (Gesetzblatt 2022, Nr. Gesetzblatt 2024, Punkt 1620). Etikettierung der gelieferten Materialien, Gebrauchsanweisung, Produktbeschreibungen müssen in polnischer Sprache erstellt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand in Übereinstimmung mit allen in der FHZ genannten Anforderungen des Auftraggebers zu erfüllen. Der Auftragnehmer unterbreitet ein Angebot für das gesamte Los seiner Wahl unter Berücksichtigung aller Posten des betreffenden Loses. Alle in den Auftragsunterlagen festgelegten Anforderungen sind Mindestanforderungen und ihre Erfüllung ist verpflichtend. Die Nichteinhaltung der oben genannten Mindestanforderungen führt zur Ablehnung des Angebots als nicht vertragsgemäß auf der Grundlage von Art. 1 Nr. 5 des PPL-Gesetzes. Wenn der Kunde in der Beschreibung des Vertragsgegenstands Marken, Patente oder Ursprünge, Quellen oder ein bestimmtes Verfahren angibt, das die von einem bestimmten Auftragnehmer bereitgestellten Produkte oder Dienstleistungen kennzeichnet, darf er Lösungen anbieten, die den beschriebenen gleichwertig sind, sofern sie die gleichen technischen, qualitativen und funktionalen Mindestparameter beibehalten. Wird in der Beschreibung des Auftragsgegenstands auf Normen, technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Bezugssysteme gemäß Art. 1 Nummer 2 und Absatz. 3 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen ermöglicht der Arbeitgeber Lösungen, die den beschriebenen gleichwertig sind. Der Auftragnehmer, der sich auf gleichwertige Lösungen beruft, ist verpflichtet nachzuweisen, dass die von ihm angebotene Lösung den vom Auftraggeber festgelegten Anforderungen entspricht. In diesem Fall fügt der Auftragnehmer dem Angebot eine Liste gleichwertiger Lösungen sowie eine Beschreibung oder Normen bei.

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://platformazakupowa.pl/pn/wsprits_warszawa
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Elektronische Einreichung: erforderlich
https://platformazakupowa.pl/pn/wsprits_warszawa
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
10/09/2026 10:00
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.