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VE 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen, inkl. Wartungsarbeiten, 2. BA - Sanierung Rathaus Marl - Ausschreibungen der EU
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VE 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen, inkl. Wartungsarbeiten, 2. BA - Sanierung Rathaus Marl

  • Veröffentlicht
    12/09/2025
  • Frist
    14/10/2025
  • Öffnung der Angebote
    14/10/2025
  • Vergeben
    22/12/2025
  • Heute
    26/05/2026
Status
Vergeben
Art des Auftrags
Works
Neuausschreibung
No
Käufer
Stadt Marl - Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit - Zentrale Vergabestelle
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: DEA36 Recklinghausen
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
45312310 Blitzschutzarbeiten
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
51,139.60 EUR
Nähere Angaben finden Sie in jedem Los.
Anzahl der Lose
2
Referenznummer der Ausschreibung
2025-185
Beschreibung

Im Rahmen der Sanierung des Rathauses Marl sollen Blitzschutz- und Erdungsanlagen, inkl. Wartungsarbeiten, 2. BA, durchgeführt werden.

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YY9YTAXHYQ63
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Elektronische Einreichung: erforderlich
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YY9YTAXHYQ63
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
14/10/2025 10:00
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.