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Deutschland-München: Öffentlicher Verkehr (Straße) - Ausschreibungen der EU
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Deutschland-München: Öffentlicher Verkehr (Straße)

  • Angekündigt
    02/12/2022
  • Heute
    01/10/2026
Status
Inaktiv
Art des Auftrags
Services
Neuausschreibung
No
Käufer
Nicht verfügbar
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: Nicht verfügbar
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Das Verfahren ist abgeschlossen
Referenznummer der Ausschreibung
Nicht verfügbar
Beschreibung

Die Landeshauptstadt München beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1, 2 BayÖPNVG i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG an die Stadtwerke München GmbH und die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH(Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München, E-Mail: schormueller.verena@swm.de, Telefon: +49 89 21910, Fax: +49 89 2191703386) zu erteilen.
Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf der Linie 193 auf dem Laufweg München, Von-Erckert-Straße – Haar, Hans-Stießberger-Straße - Haar, Ludwig-Moser-Straße – Haar, Wieselweg – Haar, Jagdfeldzentrum und auf gleichem Weg zurück.
Die zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt II.2.7) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument "Anlage zur Vorabbekanntmachung bezüglich der Linie 193 im Stadtgebiet München und im Landkreis München" (siehe Abschnitt VI.3, C) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdiente nach derzeitigem Planungsstand auf rund 61.000 Nutzkilometer pro Jahr.
Der ÖDLA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Sinne von § 8 PBefG (Linienverkehr gem. § 42 PBefG). Dem Betreiber wird für die Verkehre ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt.
Der ÖDLA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDLA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden kann.
Die Landeshauptstadt München kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.
Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.3 B verwiesen.
Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Grund für die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt zu vergeben, liegt darin, dass eine zulässige Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB vorliegt, die gemäß Art. 12 RL 2014/24/EU nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt.
Der ÖDLA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007). Damit wird zugleich die Frist des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB eingehalten.
Gegen die geplante Direktvergabe kann bis zum Ablauf der Jahresfrist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Telefon: +49 89 21762411, Fax: +49 89 21762847) eingereicht werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl., v. 28.04.2020 VII Verg 27/19).

Einreichungsmethode
Nicht verfügbar
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Not applicable
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
Nicht verfügbar
Vergabemethode
Not applicable
Geschätzter Wert
Nicht verfügbar
Endgültiger Auftragswert
Das Verfahren ist abgeschlossen
Auftragsvergabe
Das Verfahren ist abgeschlossen
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.