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Service- und Wartungsservice der festen Feuerlöscheinrichtung zusammen mit dem System der Erkennung, Signalisierung und Kontrolle der Löschung im Serverraum im Rektorska 4 Gebäude in der ul. Rektorska 4 in Warschau - Ausschreibungen der EU
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Service- und Wartungsservice der festen Feuerlöscheinrichtung zusammen mit dem System der Erkennung, Signalisierung und Kontrolle der Löschung im Serverraum im Rektorska 4 Gebäude in der ul. Rektorska 4 in Warschau

  • Veröffentlicht
    22/05/2026
  • Frist
    29/06/2026
  • Öffnung der Angebote
    29/06/2026
  • Heute
    20/07/2026
Status
Keine Einreichungen mehr möglich
Art des Auftrags
Services
Neuausschreibung
No
Käufer
Politechnika Warszawska
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: PL911 Miasto Warszawa
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Referenznummer der Ausschreibung
Nicht verfügbar
Beschreibung

1. Gegenstand des Vertrages ist die Wartung und Wartung der Feuerlöschanlage sowie das System zur Erkennung, Signalisierung und Steuerung der Feuerlöschung im Serverraum des Rektorska 4 Gebäudes in der ul. Rektor 4 in Warschau. 2. Eine ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstands (OPZ) ist Anhang 1 der FHZ zu entnehmen. 3. Die übrigen Vertragsbedingungen sind in den Vertragsentwürfen (PPU) enthalten, die Anhang 2 der FHZ bilden. 4. Der Arbeitgeber sieht Anforderungen an die Beschäftigung von Personen im Sinne von Artikel 95 Absatz 1 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vor: a) Der öffentliche Auftraggeber verlangt eine Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags des Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers von 2 (zwei) Personen, die während der Ausführung des Vertrags Tätigkeiten ausüben, d. h. Tätigkeiten, die in Anhang 1 der FHZ aufgeführt sind – Beschreibung des Vertragsgegenstands, b) eine Beschäftigung sollte auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags auf der Grundlage von Artikel 22 Absatz 1 des Arbeitsgesetzbuchs vom 26. Juni 1974 erfolgen. Spätestens am Tag des Beginns der Vertragserfüllung ist der Auftragnehmer/Unterauftragnehmer verpflichtet, eine Liste der mit der Vertragserfüllung betrauten Mitarbeiter mit den in Artikel 438 Absatz 2 des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe aufgeführten Unterlagen vorzulegen (vom Auftragnehmer auszuwählen: eine Erklärung des Arbeitnehmers, eine Erklärung des Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers über die Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags, eine beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrags des Arbeitnehmers, andere Dokumente - einschließlich personenbezogener Daten, die zur Überprüfung der Beschäftigung auf der Grundlage des Arbeitsvertrags erforderlich sind, insbesondere Vor- und Nachname, Datum des Abschlusses des Arbeitsvertrags, Art des Arbeitsvertrags und Umfang der Aufgaben des Arbeitnehmers), c) im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Person, Personen, Arbeitgeber oder aus anderen Gründen während der Vertragserfüllung verpflichtet sich der Auftragnehmer, für die verbleibende Dauer des Vertrags ab dem Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses andere Personen unter den in Artikel 22 Absatz 1 des Arbeitsgesetzbuches vom 26. Juni 1974 genannten Bedingungen an ihrer Stelle einzustellen, d) der Auftraggeber stimmt der Erfüllung des Vertragsgegenstands durch Personen, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags beschäftigt sind, nicht zu Aufträge – Aufträge, während Personen, die im Rahmen einer Einzelfirma mit dem Auftragnehmer zusammenarbeiten, die angegebenen Tätigkeiten persönlich ausführen, als Unterauftragnehmer fungieren und vom Auftragnehmer in dieser Eigenschaft gemeldet werden sollten, e) Während der Ausführung des Vertrags hat der Auftraggeber das Recht, die Einhaltung dieser Anforderung durch den Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer zu kontrollieren, insbesondere durch die Bestellung einer PIP-Inspektion und gemäß den Bestimmungen des Vertragsentwurfs, der Anhang 2 der FTZ bildet. Legt der Auftragnehmer dem öffentlichen Auftraggeber keine Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass der Auftragnehmer/Unterauftragnehmer auf der Grundlage von Arbeitsverträgen beschäftigt ist, in denen die Ausführung der Arbeiten dokumentiert ist, so zahlt er dem öffentlichen Auftraggeber eine Vertragsstrafe in der im Entwurf des Vertrags festgelegten Höhe.

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://platformazakupowa.pl/transakcja/1272387
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Elektronische Einreichung: erforderlich
https://platformazakupowa.pl/transakcja/1272387
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
29/06/2026 10:15
Vergabemethode
Cena
Geschätzter Wert
Nicht verfügbar
Endgültiger Auftragswert
Nicht verfügbar
Auftragsvergabe
Nicht verfügbar
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.