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Nachtrag zu A10-Verträgen über die Änderung von Teilindizes der Löhne
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
Auf der Grundlage der Verordnung über die freiwillige Ex-ante-Transparenz (Verordnung Nr. 762113-2024) und im Anschluss an die Organisation einer freiwilligen zehntägigen Stillhaltefrist haben sich das Verkehrsunternehmen Movia und die bestehenden Betreiber darauf geeinigt, die Teilindizes für die Teilindizes der Löhne in dem Kostenindex zu ändern, für den die Zahlung des Betreibers in den im Anschluss an eine Ausschreibung für den Linienverkehr geschlossenen Verträgen geregelt ist – A10. Teilindizes für Löhne aus ILON12, saisonbereinigte TOT-Berufe insgesamt, werden in SBLON1, saisonbereinigte TOT-Berufe insgesamt, Unternehmen und Organisationen geändert, da sich aufgrund der technischen Handhabung der hohen Inflation in der Statistik Dänemarks Berechnung von ILON12, saisonbereinigte TOT-Berufe insgesamt, ein erheblicher Unterschied zwischen der Entwicklung in ILON12, saisonbereinigten TOT-Berufen insgesamt und der Entwicklung der tatsächlichen Arbeitskosten der Betreiber gezeigt hat. Ziel der Änderung ist es, die Indexierung mit dem gemeinsamen Verständnis und den Annahmen der Parteien in Einklang zu bringen, wie sie zum Zeitpunkt der Ausschreibung und der Einreichung der Angebote bestanden. Auf dieser Grundlage vertritt das Transportunternehmen Movia die Auffassung, dass die Ersetzung von Teilindizes keine Änderung der Verträge darstelle.Selbst wenn das Gegenteil der Fall wäre, würde die Änderung, die die allgemeinen Merkmale der Verträge nicht ändert, auf Umständen beruhen, die sich aus unvorhersehbaren Umständen ergeben, vgl. Art. 89 Abs. 1 Buchst. c der Versorgungsrichtlinie (2014/25/EU).
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