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Veröffentlicht09/10/2025
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Frist29/10/2025
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Öffnung der Angebote29/10/2025
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Heute24/07/2026
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Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Eigentumsschutzes, einschließlich Einrichtungen, Grundstücke, Fahrzeuge in MPK - Łódź Spółka z o.o. (REPUBLICED)
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1. Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung einer Dienstleistung des physischen Schutzes von Personen und Eigentum des Bestellers, einschließlich seiner Räumlichkeiten und Einrichtungen, sowie aller beweglichen Sachen (die dem Besteller auch von Dritten anvertraut werden) und Fahrzeuge (ausgenommen Fahrzeuge im Stadtverkehr) gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Der Service beinhaltet keine Konvois. 2.Die Beschreibung des Auftragsgegenstands ist in Anhang Nr. 12 der FHZ enthalten, die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind in Anhang Nr. 13 der FHZ (Vertragsentwurf) festgelegt. 3.Vor Abgabe eines Angebots verlangt der Besteller in Absprache mit den in § 9 Abs. 1 Vertragsentwurf (für einzelne Standorte). Die Unterlassung einer Vor-Ort-Prüfung eines der in der Beschreibung des Vertragsgegenstandes angegebenen Objekte vor Abgabe des Angebots führt zu seiner Ablehnung auf der Grundlage von Art. 1 Nr. 18 der PPL. Der Auftraggeber überprüft den Abschluss der Vor-Ort-Prüfung auf der Grundlage schriftlicher Bestätigungen der bevollmächtigten Vertreter des Auftraggebers, die der Auftragnehmer in einer Anlage zum Angebotsformular oder den Bestätigungen der in § 9 Abs. 1 Vertragsentwurf (für einzelne Standorte). 4.Hat der Auftragnehmer in dem für nichtig erklärten Verfahren die erforderliche Vor-Ort-Prüfung aller Gegenstände mit derselben Fallmarke (WZ-091-99/25) durchgeführt, so betrachtet der öffentliche Auftraggeber die Anforderung, eine Vor-Ort-Prüfung durchzuführen, als erfüllt. II. BESCHREIBUNG DES RÜCKERSTATTUNGSVERFAHRENS 1. Der öffentliche Auftraggeber sieht die Möglichkeit vor, die umgekehrte Reihenfolge der Bewertung der Angebote gemäß Artikel 139 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen anzuwenden. 2. Wird die umgekehrte Reihenfolge der Bewertung der Angebote verwendet, so prüft und bewertet der öffentliche Auftraggeber zunächst die Angebote und trifft dann eine qualitative Auswahl des Auftragnehmers, dessen Angebot aufgrund fehlender Ausschlussgründe und der Einhaltung der Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren am besten bewertet wurde. 3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Erklärung nach Art. 1 PZP (JEDZ). Der öffentliche Auftraggeber verlangt die Vorlage dieser Erklärung nur durch den Auftragnehmer, dessen Angebot die höchste Bewertung erhalten hat. 4. Wenn der in Absatz genannte Auftragnehmer 2, es bestehen Ausschlussgründe, dieser Auftragnehmer erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren, legt keine subjektiven Nachweise oder eine Erklärung nach Art. 1 PPL, in dem bestätigt wird, dass keine Ausschlussgründe vorliegen oder die Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren erfüllt sind, überprüft und bewertet der öffentliche Auftraggeber die Angebote der anderen Auftragnehmer und trifft dann eine qualitative Auswahl des Auftragnehmers, dessen Angebot am besten bewertet wurde, da keine Ausschlussgründe vorliegen und die Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren erfüllt sind. 5. Der öffentliche Auftraggeber setzt das Verfahren zur erneuten Prüfung und Bewertung der in Absatz 1 genannten Angebote fort. 4 in Bezug auf die im Verfahren verbleibenden Angebote der Auftragnehmer eine qualitative Auswahl des Auftragnehmers treffen, dessen Angebot das am besten bewertete Angebot war, und zwar in Bezug auf das Fehlen von Ausschlussgründen und die Einhaltung der Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren bis zur Auswahl des günstigsten Angebots oder der Annullierung des Vergabeverfahrens. 6. Im Falle eines gemeinsamen Wettbewerbs durch die Auftragnehmer die Erklärung gemäß Abs. 3 wird von jedem Auftragnehmer, der gemeinsam die Zuschlagserteilung beantragt, vorgelegt. In diesen Erklärungen wird bestätigt, dass kein Ausschlussgrund vorliegt und dass die Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren oder die Auswahlkriterien erfüllt sind, sofern jeder Auftragnehmer nachweist, dass die Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren oder die Auswahlkriterien erfüllt sind. III. Das SEDZ-Formular muss nach dem Muster in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Festlegung eines Standardformulars für das Einheitliche Europäische Beschaffungsdokument erstellt werden. Es wird empfohlen, die aktuelle Version der EED-Füllanleitung zu verwenden, die unter httpc://www.gov.pl verfügbar ist. Die Muster-Selbsterklärung ist der FHZ als Anlage 3 beigefügt. In Bezug auf die KRITERIEN FÜR DIE ZULÄSSIGKEIT – Teil IV EVTZ füllt der Auftragnehmer, soweit dies den in Kapitel VIII des EVTZ festgelegten Bedingungen angemessen ist, nur den Abschnitt „α“ in Teil IV des EVTZ aus und füllt die Abschnitte A bis D nicht aus. Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Einhaltung der Bedingungen für die Teilnahme an dem in Kapitel VIII des EVTZ festgelegten Verfahren auf der Grundlage von Unterlagen, die der Auftragnehmer, dessen Angebot das am besten bewertete Angebot war, auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers vorgelegt hat.
https://www.platformazakupowa.pl/pn/mpk_lodz
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Art: price
Beschreibung: 1.Jako kryterium wyboru oferty przyjmuje się cenę (w PLN) - waga: 100%; 2.KRYTERIUM „ CENA” – SPOSÓB OCENY PUNKTOWEJ: Wykonawca proponujący najniższą cenę ofertową uzyska 100 punktów. Oferty proponujące wyższą cenę ofertową otrzymają odpowiednio mniej punktów, obliczonych w następujący sposób: A = (ACMIN. : ACX) x 100, gdzie: A to liczba otrzymanych punktów przez danego Wykonawcę za cenę ofertową, ACMIN. to oferowana najniższa cena ofertowa, ACX to cena ofertowa proponowana przez danego Wykonawcę. 3.Za najkorzystniejszą Zamawiający uzna tę ofertę, która otrzyma najwyższą ilość punktów spośród ofert spełniających wymogi formalne, niepodlegających odrzuceniu.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.